Was ist Hanefi und Shaafi?

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Die sunnitischen Rechtsschulen

Der sunnitische Islam anerkennt heute vier Rechtsschulen (arab. madhahib, Pl. von madhab
= Weg, Lehre, Schule), die im 8. Jahrhundert n. Chr. in den Zentren der
islamischen Gelehrsamkeit entstanden. Die Rechtsschulen erkennen sich
gegenseitig an, unterscheiden sich aber in einigen Lehrfragen, der
Auslegung von Rechtsbestimmungen wie auch in Teilbereichen der
religiösen Pflichtenlehre. Insgesamt sind die theologischen Differenzen
aber nicht sehr groß. Alle Muslime gehören einer der Schulen an und
befolgen die religiösen Vorschriften nach deren Tradition.

 

Die schafiitische Schule

Sie wurde vom „Vater der Rechtswissenschaft“, dem vielleicht berühmtesten muslimischen Juristen überhaupt, Mohammed Ibn Idris asch-Schafii (ca. 768-820) gegründet. Er setzte durch, dass nun auch die „Sunna“,
die Entscheidungen Mohammeds, in allen rechtlichen Fragen als göttlich
inspiriert galt. Wo sich Koran und Überlieferung in Rechtsfragen
widersprechen, ist – so asch-Schafii – der Überlieferung vor dem
Koran Vorrang einzuräumen! Wenn also der Koran die Auspeitschung von
Ehebrechern befiehlt, die Überlieferung aber die Steinigung, so gilt
heute Scharia-Gelehrten das Gebot der Steinigung allgemein als verbindlich. asch-Schafii definierte als maßgebliche Rechtsquellen den Koran, die Sunna
(Gewohnheit Mohammeds), den Analogieschluss und den Konsens unter
Rechtsgelehrten. Die schafiitische Rechtsschule findet sich heute vor
allem in Indonesien, in Ostafrika, Südarabien und Südostasien.

 

Die hanafitische Schule

Die liberalste aller Rechtsschulen ist nach dem Juristen Abu Hanifa (699-767) benannt, wurde aber von dessen Schülern Abu Yusuf (731- ca. 795) und Mohammed al-Hasan ash-Shaybani (749- ca. 805) als Rechtsschule der Abbasiden begründet. Abu Hanifa war wiederum Schüler des damals wohl bedeutendsten Juristen von Kufa, Hammad Abi-Sulayman
(gest. 737). Die hanafitische Schule ist heute vor allem auf dem
Balkan, dem Kaukasus, Afghanistan, Pakistan, Turkestan, Zentralasien,
Indien, China, Bangladesch und in der Türkei vertreten. In Österreich
ist die hanafitische Schule als Religionsgemeinschaft staatlich
anerkannt.

Sie erkennt die vier von asch-Schafii definierten
Rechtsquellen (Koran, Überlieferung, Konsens, Analogieschluss) an,
darüber hinaus aber auch persönliche Rechtsfindung der Juristen und die
Suche nach einer angemessenen Lösung zum Besten der islamischen
Gemeinschaft.

 

Die malikitische Schule

Sie wurde von Ibn al-Qasim al-‚Utaqi (gest. 806) und Sahnun (gest. 854) begründet, aber nach deren Lehrer Malik Ibn Anas (ca. 713- ca. 795) benannt. Malik Ibn-Anas
soll auf die Rechtsfindung der Rechtsschule von Medina als Stadt des
Propheten besonderes Gewicht gelegt haben. Die malikitische
Rechtsschule, die in Medina als Gegenbewegung zum Wirken des Abu Hanifa
entstand, fasste besonders in Nordafrika, in Spanien, Westafrika und
Zentralafrika Fuß. Heute findet man die malikitische Rechtsschule
außerdem in Kuwait und Bahrain.

Außer den vier von asch-Schafii definierten Rechtsquellen erkennen die Malikiten den Rechtsentscheid im Dienste der Wahrung des öffentlichen Interesses an.

 

Die hanbalitische Schule

Sie wurde von Ahmad Hanbal (780-855), dem Autor einer umfangreichen Überlieferungssammlung (Musnad)
gegründet. Die hanbalitische Rechtsschule trat prinzipiell für die
alleinige Anerkennung von Koran und Überlieferung als Rechtsquellen ein
und lehnte jede Form menschlicher Rechtsfindung ab.

Der Einfluss der hanbalitischen Rechtsschule scheint bis ins 18. Jahrhundert nicht groß gewesen zu sein, bis der Hanbalit Mohammed Ibn-‚Abd al-Wahhab (gest. 1792) mit der hanbalitischen Theologie die „wahhabitische Bewegung
ins Leben rief. Er verhalf dadurch dieser Rechtsschule in Afrika,
Ägypten und Indien, vor allem jedoch auf der Arabischen Halbinsel zu
großem Einfluss. Heute ist die hanbalitische Rechtsschule vor allem in
Saudi-Arabien, Katar und den VAE verbreitet.

Das sind zwei verschiedene Fiqh-Schulen (Rechtsschulen) im sunnitischen Glauben. 

Insgesamt gibt es 4, die anerkannt sind: Hanefiten, Malikiten, Shafiten, Hanbeliten. Zwischen den verschiedenen Madhab (so nennt man sie) gibt es kleine Unterschiede. Aber im Glauben (in der Akîde) unterscheidet sich nichts.