Was darf man mit 18 noch nicht machen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • er kann noch keine Kinder adoptieren (erst ab 21).

  • er kann sich in Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz leider noch nicht zum Bürgermeister wählen lassen (erst ab 21).

  • er kann sich noch nicht zum Schöffen bei Gericht wählen lassen (erst ab 25).

  • er kann noch nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden (erst ab 27).

  • er kann sich in Baden-Würtemberg noch nicht zum Landrat wählen lassen (erst ab 30).

  • er kann noch nicht zum Richter an einem obersten Gericht ernannt werden (erst ab 35).

  • er kann sich noch nicht zum Wehrbeauftragten des Bundestages wählen lassen (erst ab 35).

  • er kann sich noch nicht zum Richter am Bundesverfassungsgericht wählen lassen (erst ab 40).

  • er kann sich noch nicht zum Bundespräsidenten wählen lassen (erst ab 40).

  • er kann noch nicht in Altersteilzeit gehen (erst ab 55).

...

.. darf noch nicht die "Dritten" tragen ... keine Anti-Falten Mittel benutzen .. nicht den neuen Golf GTI fahren ;-)