Warum wird bei Mord nicht alle Zeugenaussage- Details aufgenommen?
In meinem Wohnhaus wurde vor ein paar Jahren ein Mann erschlagen und ausgeraubt- auch sein Keller.
Dies passierte über längere Zeit - ca eine halbe Stunde Gelärme und auch Schritte durchs Stiegenhaus in den Keller.
Ich war der einzige Anwohner, der sich 'traute' eine Aussage an die Polizei zu geben.
Fakt war, dass definitiv ZWEI Menschen daran beteiligt waren. (entsprechende Geräusche und Wortwechsel).
Als ich erneut (nach der Befragung- nach der Auffindung des Opfers gefragt wurde (Haustüre Kripo) meine Aussage bei der entsprechenden Polizeistelle- des Krimalbeamten (Kriminalhauptkommisar) machte, kam dies wie es schien bei weiteren Ermittlungen nicht an- bzw wurde nicht nachgegangen. So wurde letztendlich nur ein Täter angeklagt- und das Geschehen als 'Tat eines Einzeltäters' dargestellt, was defintiv nicht der Fall war.
Frage ist jetzt- gilt auch 'Hören' nicht als Aussage- selbst wenn dies eindeutig zeigt, dass mehr als ein Täter daran beteiligt war?
1 Antwort
Hallo,
da ich den Fall nicht kenne, kann ich natürlich keine adäquate Aussage dazu treffen. Fakt ist, dass gerade bei einem Kapitaldelikt wirklich jede noch so kleine Zeugenäußerung aufgenommen wird. Ob in deinem speziellen Fall die zweite Person einfach nicht ermittelt werden konnte oder was genau da war, kann ich nicht sagen. Vielleicht war die zweite Person aber auch nur ein zufällig vorbeikommender Dritter, mit dem der Täter gesprochen hat und das konnte einwandfrei bewiesen werden? Gibt viele mögliche Szenarien…
Wie gesagt: Ich war nicht dabei.
Ich weiß also nicht, wieso ausgerechnet diese Aussage unter den Tisch gefallen ist - das ist auf jeden Fall nicht Usus...
Haha- aufgrund von dieser Seite, die mich daran erinnert hat, dass ich keine 'Auszeichnung' vergeben hatte.
Da ich grundsätzlich immer versuche entsprechend zu reagieren, sofern Anlass besteht, musste ich das unbedingt nachholen- was mir bei dir leicht fällt und mit einem Lächeln machte. <3
Sehr gerne du Lieber- Ja ich wiederhole mich, ist aber so! :D <3
Vielleicht war die zweite Person aber auch nur ein zufällig vorbeikommender Dritter, mit dem der Täter gesprochen hat und das konnte einwandfrei bewiesen werden?
Nein, ich konnte genau hören durch halb geöffnete Türe, dass die Beiden Männer, sich absprachen, dass der eine zum Keller runte rgehen sollte. Da dies mitten in der Nacht bzw in den frühem Morgenstunden passierte und auch sämtliche Hausbewohner angaben (angeblich- was defintiv falsch ist) geschlafen hätten, ist klar, dass es sich um zwei Täter handeln musste.
Die Polizei hatte zwar meine Aussage aufgenommen- aber bei Gericht wurde dies als Tat eines Einzeltäters aufgenommen. So war damit ein weiter Täter auf freiem Fuss. Der Alte Herr wurde regelrecht durch die Wohung gebrügelt- laut dem Kommissar- überall war dessen Blut zu finden und Dinge zerstört oder durch einen Kampf verteilt. Für mich ein Unding, dass ein weiterer Straftäter dieser 'Art' auf freiem Fuss ist und nicht dort, wo er eigentlich hingehört.