Vor controlleur abhauen trotz ticket?

1 Antwort

Verboten ist das nicht. Wenn du keine 18 bist, hast du auch nichts zu befürchten, wenn du die Fahrkarte nicht vorzeigst und deinen Namen nicht angibst. Der Kontrolleur muss dann die Polizei holen, wenn er deinen Namen wissen will, um die Personalien feststellen zu lassen. von der Polizei hast du nichts zu befürchten, da du ja einen gültigen Fahrschein hast. Somit kommt eine Straftat „erschleichen einer Leistung“ nicht infrage. Der Kontrolleur ist auch keine Amtsperson, auch wenn er so tut.

Woher ich das weiß:Hobby