Verstoß gegen Regel in der Wohlverhaltensphase der PI?
Seitdem ich in der PI bin, treffe ich mich gelegentlich mit Leuten in der gleichen Situation, zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen.
Beim letzten Treffen hat einer folgendes erzählt und in dieser Frage herrschte dann innerhalb der Gruppe Uneinigkeit, ob die Person damit gegen geltende Pflichten in der Wohlverhaltensphase verstoßen hat oder nicht.
Also die Person hatte Post vom JobCenter erhalten, dass sie 500€ Mietskaution, die das Amt einst als Darlehn übernommen hatte zurück zahlen muss, das die Person kein Leistungsempfänger mehr ist, sondern aufgrund von Krankheit erwerbsunfähig ist und Grundsicherung erhält.
Die Person hat das Geld gleich überwiesen, aber dann festgestellt, dass die Mietkaution als Schuldenfaktor in der Insolvenz auftaucht, wovon sie nach eigener Aussage gar nicht ausgegangen war, da sie die gesamte Schuldensumme nur auf die Schulden bei der Bank und einen Handyanbieter zusammengefasst reduziert hat. Allerdings, hatte das Jobcenter, damals bei der notwendigen Anfrage nach Schulden durch die Schuldnerberatung KEINE Rückmeldung gegeben, also praktisch das Vorhandensein von Forderungen gegenüber der Person nicht bestätigt!
Jetzt hat die Person schiss, dass ihre PI in Gefahr geraten könnte, da sie durch die Zahlung eine Art Gläubiger Begünstigung vollzogen hat.
1 Antwort
Es handelt sich tatsächlich um einen Verstoß gegen Obliegenheiten (§ 295 I Nr. 4 InsO), da es sich beim Jobcenter um einen Insolvenzgläubiger handelt und er diesem durch Zahlung einen Sondervorteil verschafft hat. Eine Versagung der Restschuldbefreiung ist deswegen aber eher unrealistisch, da a) ein Insolvenzgläubiger diesen Antrag stellen muss und b) der Schuldner schuldhaft gehandelt und die übrigen Insolvenzgläubiger in ihrer Befriedigung beeinträchtigt haben muss (§ 296 I InsO). Schon allein die Befriedigung der übrigen Insolvenzgläubiger wurde hier nicht beeinträchtigt, da der gezahlte Betrag andernfalls auch nicht an diese ausgeschüttet worden wäre.