Privatinsolvenz Stellenwechsel trotz geringerem Gehalt

3 Antworten

Ich denke schon das man während der Privatinsolvenz wechseln kann. Aber das müsste dann sehr viel papierkram geben wegen den einkünften hast du einen steuerberater dann würde ich das mit ihm klären ich denke er weis was dann auf dich zukommt aber von jetzt auf gleich würde ich es lassen.

Sonst frage doch einfach mal bei den behörden nach. wie die agentur für arbeit...ruf am besten an und frag nach..die wissen das bestimmt

und wenn das nicht hilft würde ich eine beratungsstunde beim rechtsanwalt besuchen der sich mit arbeitsrecht beschäftigt der weis es 100pro. kostet zwar ein wenig aber lohnt sich, wenn sonst keiner dir weiterhelfen kann

viel glück wünsche ich dir dabei

Hallo abcdefg2012,

leider ist die von Dir gemachte Antwort so nicht richtig, denn hier geht es nicht um Arbeitsrecht sondern um Insolvenzrecht. Da können die Behörden insbesondere das Arbeitsamt nicht helfen denn die wissen es auch nicht. Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt wäre da schon hilfreicher wenn dieser sich mit dem Insolvenzrecht auskennt. Denn bei einer solchen Angelegenheit gilt es gewisse gesetzliche Vorschriften einzuhalten wenn man die Restschuldbefreiung nicht gefährden will. Daher ist es in dieser Fallsituation unbedingt erforderlich, dass der Treuhänder um Genehmigung zum Wechsel der Stelle gebeten wird.

Gruß Roland

Die Aussage, dass der Treuhänder den Stellenwechsel "genehmigen" muss, ist nicht vom Gesetz gedeckt.§ 295 Abs. 1 und 3 InsO schreiben vor, dass es dem Schuldner obliegt, "jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen". Von einer Genehmigung ist hier definitiv nicht die Rede. Sicher kann der Treuhänder die triftigen Gründe erfragen, die zum Stellenwechsel geführt haben. Aber der Schuldner verstößt mit einem Stellenwechsel nicht schon automatisch gegen seine Obliegenheiten gemäß obigem Paragraphen der InsO.

Hallo Bubmann66,

ein wechseln der Stelle innerhalb der Verbraucherinsolvenz ist nach Genehmigung durch den Treuhänder eigendlich kein Problem, wenn die Gläubiger dadurch nicht schlechter gestellt werden. Die könnte jedoch der Fall sein, wenn Du durch den wechsel der Stelle weniger verdienst als jetzt. Das bedeutet, dass Du deinen Treuhänder vor dem wechseln der Stelle informieren musst und dieser diesem Stellenwechel zustimmen muss, (Mache dieses auch für deine Absicherung schriftlich) Es inetressiert weder dem Gericht, Treuhänder oder den Gläubigern ob es Dir auf deiner derzeitigen Stelle gefällt oder nicht (vergl § 295 Abs. 1 und 3 InsO). Ein Verstoß gegen diese Obliegenheitspflichten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Gruß Roland Schuldnerberater