Vermieter probleme?

1 Antwort

Versuche es doch mit einer Ersatzvornahme nach § 536a und mit einer Mietminderung nach § 536 BGB. Deiner Meldepflicht nach § 536 c bist du doch schon oft nachgekommen. Setze dem Vermieter eine letzte Frist und kündige die Handlung nach § 536a an, wenn sie Frist nicht eingehalten wird. Das trift auf fast alle Mängel zu.

Das Schimmelproblem wirst du nicht allein lösen können aber die vielen Tropfstellen und nassen Wände scheinen die Ursache zu sein. Da hilft vermutlich nur eine Instandsetzungsklage.