Tipps für eine Rückstellung Schuleingang
Hallo, wir wohnen im Land Brandenburg, dort ist Stichtag der 30.09.2014...meine Maus wird im Aug 6 Jahre, 4 Tage vor der Einschulung. Sie kam damals 4 Wochen zu früh, wäre demzufolge noch 5. Geistig ist sie topp...sie ist noch klein & sehr verspielt,lispelt, ist sehr wild -ein typischer Löwe... Aufgrund der ganzen Gesellschaft, bin ich nicht bereit, mein Kind mit grad mal 6 in die Schule zu schicken, es soll noch das eine Jahr Kindheit haben. Es reicht schon, wenn sie dann in der 10 Klasse 15 Jahre ist & keine Ausbildung findet, weil sie zu jung ist. Gibt es Eltern, die es geschafft haben, ihr Kind zurückstellen zu können & was habt ihr geschrieben?
Warum haben sich viele andere Bundesländer für den Juni entschieden & nicht den September, da wird doch sicher eine Begründung dahinter sein?Warum ist das nicht einheitlich?
Danke & viele Grüße
1 Antwort
Also wir wohnen in Baden-Würrttemberg und haben unseren Sohn, der erst 5 Tage nach der Einschulung 6 Jahre alt geworden wäre, zurückstellen lassen wollen.
Tja was soll man da sagen, das wird nicht einfach und ohne einen freundlichen Schuldirektor läuft da mal gar nichts. Wir haben uns zuerst an den Rektor der Grundschule gewand, bei welcher unser Sohn eingeschult werden sollte. Da bissen wir auf Granit, klare Ansage von ihm: Gesetz ist Gesetz. Ende. Dann sind wir an den Direktor einer Ganztagesschule bei uns in der Stadt herangetreten. Da man bei uns in BW zwischen einer Ganztagsschule und der normalen Grundschule wechseln kann, solange sie in derselben Stadt liegt. Es gibt da noch paar Regelungen drumherum, im Endeffekt hat er unser Anliegen verstanden und in Zusammmenarbeit mit dem Jugendamt und der Schulbehörde unseren Sohn zurück stellen lassen. Zurückstellen lassen aber nur unter der Bedingung, dass er im Übergangsjahr in eine Förderschule geht. Das Schuljahr war zwar für unseren Sohn absolut sinnlos, da er für die Förderklasse viel zu weit entwickelt war aber er war zumindest nicht in Klasse 1 und hatte ein Jahr Entwicklung gewonnen. Das Jugensdamt, war nur notwendig um einen Kostenträger zu haben. Es war aber nicht einfach, es gibt ellenlange Gespräche, viel Misstrauen von seiten der Schulbehörde, viele Tests für den/die kleine, jede Menge Schreibarbeit, Gutachten von Psychologen, Stellungnahme der Kindergartenerzieher,Gutachten von Ärzten usw. und viel Beratung durch einen Rechtsanwalt, der das zum Glück kostenlos als Freundschaftsdienst angesehen hat.
Nun das ganze dauerte doch fast 8 Monate bis wir die Rückstellung erreicht hatten. Also schnellstens anfangen. Wenn sie Fragen haben, senden sie mir eine PN, vielleicht kann ich ihnen noch ein paar Tipps geben oder so.
Wäre schön wenn man erfahren könnte ob es geklappt hat. Es ist nicht unmöglich aber schwer, denn das Gesetz ist auf Seiten der Schulbehörde.
Naja der Stichtag muss halt an irgendeinem Tag sein, es wird da immer Vor- und Nachteile für einzelne Schüler geben. Bedenklicher ist dabei eher, daß man vor Jahren dazu übergegangen ist schon Kinder im Alter von 5 Jahre Schulpflichtig zu machen indem man den Stichtag sogar nach dem Einschulungstag gelegt hat.. Hauptsache die Schüler kommen immer früher aus der Schule, egal wenn da ein paar durch den Rost fallen. Hauptsache es wird auf Kosten der Zukunft einzelner Kinder Geld gespart.
Oh, das hört sich ja gar nicht toll an...es ist krass, dieses bescheidene Gesetz, man ist überall für das Kind verantwortlich ,also sollte man da auch ein Mitspracherecht haben. Es gibt Kinder die werden nach dem Stcihtag 6 & kommen mit über ein Jahr Altesunterschied in die Schule & die kleinen Mause mit 5 oder gerade 6 gehen doch da voll unter.Wer dieses Gesetz gemacht hat, muss doch echt ein an der Waffel haben! Warum haben dann nicht alle einen Einheitlichen Stichtag, warum sagt das eine Bundesland Juni & warum das andere Sept-wo sind die Vorteile?
Ich berichte, was wir erreicht haben!
Liebe Grüße