Teilung der Wertgegenstände bei Trennung
Meine Freundin hat gerade ihren Nochmann vor der Türe stehen, der letzte Woche plötzlich nach sehr langer Ehe zu seiner Gelebten gezogen ist. Nun will er die Designer-Wohnzimmereinrichtung haben, weil die seiner Neuen gefällt. Meine Freundin wohnt aber noch mit den gemeinsamen Kindern im Haus. Kann sie etwas dagegen unternehmen? Ihr Anwalt ist zur Zeit in Urlaub...
4 Antworten
Bei einer Trennung zählt immer wer was angeschafft hat b.z.w.die abgeschlossen kaufverträge..ohne Anwalt darf er gar nichts mitnehmen...als ich geschieden worden bin..wurde alles aufgeteilt über den anwalt..denn da wo kinder Leben braucht die mutter auch wichtige Haushaltsgegenstände..was anderes ist es wenn man sich als getrenntes paar untereinander einigt was jeder haben möchte
das kommt darauf an, wem die couch gehört. selbst wenn sie ihm gehört, muss er ihr aber sicher eine angemessene frist setzen, sich eine neue zu besorgen. sie und die kinder können ja nicht im wohnzimmer STEHEN.
Er hat Ehebruch begangen.Er geht ohne nix.nichts hergeben.Wohnungsschloß wechseln.nicht mal einen Löffel.auch wenn er während der ganzen Ehe nur er gearbeitet hat.nicht mehr in die eheliche Wohnung hereinlassen.Kontakt zu Kindern kann er außer Haus machen.Erst mit Anwalt alles klären.Die Wohnung bleibt so wie es ist, wegen der Kinder,sie brauchen alles,auch die Designermöbel.Die Neue kann mit ihrem zukünftigen Mann eigene Designermöbel kaufen
Sie sollen sich nicht um den wertlosen shice streiten, da kommen noch ganz andere Streitthemen, als ne gebrauchte mittelmäßige Einrichtung, deren Zeitwert gegen 0 geht.
Soll ers mitnehmen, dafür nimmt sie Waschmaschine und Trockner zb.
Aufschreiben, unterschreiben, dass ers mitgenommen hat, fertig.