Teilung der Wertgegenstände bei Trennung

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Bei einer Trennung zählt immer wer was angeschafft hat b.z.w.die abgeschlossen kaufverträge..ohne Anwalt darf er gar nichts mitnehmen...als ich geschieden worden bin..wurde alles aufgeteilt über den anwalt..denn da wo kinder Leben braucht die mutter auch wichtige Haushaltsgegenstände..was anderes ist es wenn man sich als getrenntes paar untereinander einigt was jeder haben möchte

das kommt darauf an, wem die couch gehört. selbst wenn sie ihm gehört, muss er ihr aber sicher eine angemessene frist setzen, sich eine neue zu besorgen. sie und die kinder können ja nicht im wohnzimmer STEHEN.

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