Teilung der Wertgegenstände bei Trennung
Meine Freundin hat gerade ihren Nochmann vor der Türe stehen, der letzte Woche plötzlich nach sehr langer Ehe zu seiner Gelebten gezogen ist. Nun will er die Designer-Wohnzimmereinrichtung haben, weil die seiner Neuen gefällt. Meine Freundin wohnt aber noch mit den gemeinsamen Kindern im Haus. Kann sie etwas dagegen unternehmen? Ihr Anwalt ist zur Zeit in Urlaub...
4 Antworten
Bei einer Trennung zählt immer wer was angeschafft hat b.z.w.die abgeschlossen kaufverträge..ohne Anwalt darf er gar nichts mitnehmen...als ich geschieden worden bin..wurde alles aufgeteilt über den anwalt..denn da wo kinder Leben braucht die mutter auch wichtige Haushaltsgegenstände..was anderes ist es wenn man sich als getrenntes paar untereinander einigt was jeder haben möchte
das kommt darauf an, wem die couch gehört. selbst wenn sie ihm gehört, muss er ihr aber sicher eine angemessene frist setzen, sich eine neue zu besorgen. sie und die kinder können ja nicht im wohnzimmer STEHEN.