Stems und Urheberrecht?

1 Antwort

Wie herja schon schrieb, brauchst Du für das "Ausleihen" fremder Musikstücke eine Lizenz bzw. das Einverständnis des Rechteinhabers (Ausnahmen sind lizenzfreie oder gemeinfreie Stücke).

Wichtig: Es geistert noch immer der Irrglaube durch die Weltgeschichte (und teilweise auch im Internet), dass 15 Sekunden eines Musikstücks erlaubt seien, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.
Das aber stimmt nicht. Wenn der Rechteinhaber das mitbekommt, kann er einen sehr wohl wegen Verletzung des Urheberrechts verklagen.

Jetzt gibt es aber noch einen "Wackelkandidaten" (aber da bin ich mit meinem Wissen dann doch raus, aber vielleicht kann Dir aufgrund des Begriffes jemand weiterhelfen): das sogenannte Sampling.
Was ich nur darüber weiß: Es ist eigentlich verboten, aber es gibt da einen Haufen (?) Ausnahmen. Nur wie und was genau ... wie gesagt, da bin ich raus.
Sorry.