Schülerakte bei Schulwechsel - welche Daten verbleiben an alter Schule?
Hallo. Mein Sohn hat nach erheblichen Schwierigkeiten mit seiner Klassenlehrerin nun von der 3. Klasse der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums gewechselt. Er hat jetzt 2 Exen mit einer 1 in Latein und einer 2 in Mathematik geschrieben, und alles läuft an der neuen Schule soweit gut. Da jetzt aber unserer Tochter (leider ebenfalls Hochbegabt) der selbe Weg an der gleichen Schule bevorsteht, versuchen wir jetzt den Fall unseres Sohnes aufzuarbeiten, um zu verstehen wie es soweit, also zum völligen Bruch mit der Klassenlehrerin und der Schulleitung kommen konnte. Daher haben wir jetzt Schulakteneinsicht beantragt. Diese wurde uns verweigert, und wir wurden an die neue Schule verwiesen. Die Einsicht in die Klassenarbeiten, hier interessiert uns vor allem Mathematik, wird uns auch verweigert. Dazu muss erwähnt werden, das unser Sohn in der 3 Jahrgangsstufe von einer glatten eins und einem zweiten Platz im Känguru-Mathematikwettbewerb auf eine 3- abgerutscht war. In allen anderen Fächern lief es ähnlich. Wir hatten aber meist Einsen und Zweien unterschrieben. Anhand der reinen Datenlage sieht man, das hier etwas "falsch gelaufen sein muss". Jetzt meine Frage: Kann es wirklich sein, dass die Grundschule keinerlei Akten mehr zur Einsicht hat ? Werden die Klassenarbeiten nach verlassen der Schule wirklich vernichtet, bzw. hat man vom gesetzlichen Standpunkt wirklich kein Recht mehr diese einzusehen ? Es würde mir wirklich Leid tun, für diesen Fall extra einen Juristen zu beauftragen, aber auf der anderen Seite denke ich, das es nicht sein kann, das hochbegabte Schüler zu Schulpolitischen Zwecken (erhalt der Schülerzahl) regelrecht "fertig gemacht" werden. Ps: Unser Sohn ist seit dem in psychologischer Behandlung, und seine Ärztin kann auch nicht verstehen wie solche Noten und vor allem eine solche Fehlinterpredation seines Sozialverhaltens im Zeugnis zustande kommen konnte.
1 Antwort
Die Schulakte ist vollständig an die neue Schule gegangen. Was Aufbewahrungsfristen von Klassenarbeiten angeht, bin ich jetzt etwas überfragt, das ist nämlich irgendwie überall anders. In vielen Fällen bewahrt die die Schule auch überhaupt nicht auf, sondern händigt sie dem Schüler aus. Was aber die Arbeiten angeht, da gilt klar, daß man unmittelbar nach Verkündung des Ergebnisses Einspruch erheben muß, wenn man glaubt, daß da falsch benotet wurde. Wobei ich aber nicht glaube, daß da Fehler passiert sind, wenn das über die ganze Zeit in dieser Schule so war. Ich glaube eher, daß der Schüler mit der Art des Lehrers bzw. seines Unterrichtes nicht so gut zurecht kam und daher nicht verstanden hat, was der Lehrer genau erwartet hat. Und normaler Weise besprechen die Lehrer ja mit den Schülern die Arbeiten. Und wenn das, was man geschrieben hat, der Musterlösung entspricht, hätte man es doch direkt monieren können, wenn es dafür nicht alle Punkte gegeben hat. Gerade in Mathe gibt es doch nur richtig oder falsch. Da gibt es nicht verschiedene Sichtweisen. Deshalb glaube ich nicht, daß der Schüler da falsch beurteilt wurde. Und es ist etwas ganz normales, daß man bei einem Lehrer besser ist als bei einemanderen Lehrer, selbst, wenn es sich um dasselbe Fach handelt.