Online Schwanzvergleich Tipps?
2 Antworten
Mach nur das was du willst, lass dich zu nichts zwingen, und mach ohne gesicht, ist sicherer
lg und viel spaß m(15)
Wichtig ist, dass du die Strafrechtlichen grenzen kennst. Problematisch ist, wenn du noch unter 18 bist. Bereits die bloße Abbildung eines errekten Genitals eines Minderjährigen ist gem. § 184 c Abs. 1 Nr. 1c StGB strafbar. In jeden Fall macht sich der Nutzbar strafbar, der ein solches Bild abruft. Die strafrechtliche Kommentarliteratur geht vereinzelt auch davon aus, dass sich der Strafmündige (Ü14) jugendliche selbst strafbar macht, wenn er Pornografische Bilder von sich selbst anfertigt. Straffrei wäre nur der rein persönliche Gebrauch (184c Abs. 4 StGB). Wenn es aber um einen Online-Vergleich geht, wäre die grenze des Persönlichen Gebrauchs überschritten.
Straffrei wären theoretisch nicht sexuell konontierte Genitalbilder, was aber bei einen "Schwanzvergleich" regelmäßig zu verneinen ist. Ein Schwanzvergleich gilt ja gerade dazu, die sexuellen fähigkeiten zu vergleichen und zu messen.