Muss oder soll dem Bauunternehmen die Beweissicherung für ihr Bauprojekt gestattet werden? Wie geht man als Eigentümer am Besten mit der Situation um?

2 Antworten

Das Bauunternehmen führt die Beweissicherung im Auftrag vom Bauherren durch. Das dient als Absicherung für die Eigentümer und für den Bauherren. Ausgeführt wird es von einem Sachverständigen. Bei Streitigkeiten ist die Beweissicherung Grundlage für Ansprüche.

Verwehrst Du den Zugang für die Beweissicherung, bist du im Streitfall beweislastpflichtig. So bekommst du die Dokumentation kostenlos.


MariSalsita 
Fragesteller
 22.02.2023, 20:05

Das ist natürlich auch eine beachtenswerte Perspektive. Aber wird bei dieser Art Beweissicherung nicht nur bewiesen, dass es vorher schon Mängel gab und dadurch der entstandene Schaden nicht auf den eigentlichen Schaden zurück geführt werden muss?

Eigentlich sollte aus Eigentümer-Sicht dokumentiert werden, was alles vorher noch in gutem Zustand war. Oder nicht?

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Jespa666  22.02.2023, 20:13
@MariSalsita

Normalerweise wird die Dokumentation vor Baubeginn gemacht. Da werden alle Schäden dokumentiert, die es vorher gab. Gibt es keine, dann ist ja dokumentiert, das es keinen Schäden vorher gab. Solltest du während der Bauausführung bemerken, dass sich Risse in deiner Wand bilden, dann gibt es ja das Protoll, dass es vorher keine Risse/Schäden gab und der Schaden durch die Bauausführung resultiert.

Dir bleibt es ja frei, ob du den Gutachter alles dokumentieren lässt. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, viele Anwohner glauben, man könnte alte Baumängel auf eine Bauausführung in der Nähe schieben. Das geht in der Regel schief. Die Gutachter könnten Alt- von Neuschäden gut unterscheiden. Außerdem musst du dann die Gutachter beauftragen und dir einen Rechtsanwalt nehmen. Einfach sagen ich hab einen Schaden, mach mal wieder ganz, funktioniert nicht.

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MariSalsita 
Fragesteller
 22.02.2023, 20:19
@Jespa666

Das kann ich auch verstehen. Wenn es aber vorab nur ein paar Risse gab und 'Risse' dokumentiert wird, gibt es auch keinen Schadenersatz für weitere Risse, die durch die Baumaßnahme entstanden sind. Das ist das Problem.

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Jespa666  22.02.2023, 20:27
@MariSalsita

Es wird ja nicht "Risse" dokumentiert, sonder detailiert wo und wie groß/breit der Riss ist, mit Foto und ggf. Rissmarke.

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MariSalsita 
Fragesteller
 22.02.2023, 21:26
@Jespa666

... Und hoffentlich wird dann anerkannt, wenn die Risse sich durch die Bewegungen unter der Erde erheblich ausdehnen. Ich befürchte, dass man sich da mithilfe dieser Fotos vor der Verantwortung eines Schadensersatzes drücken könnte.

Die Erosionen innerhalb der Erde bei solchen Baumaßnahmen kommen nicht selten einem Erdbeben gleich. Und die Häuser der Anwohner sind die Schaden tragenden. Dem wird oft viel zu wenig Rechnung getragen.

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Muss nicht, nein.

Wenn er Anrecht hat, muss er das einklagen, wenn du mauerst.

Er kommt nicht ohne Richter rein.


MariSalsita 
Fragesteller
 22.02.2023, 20:12

Es gibt die Meinung, dass man sich im Schadenfall den Sachverständigen spart, wenn man diese Beweissicherung zulässt. Siehst du das auch so?

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