Muß man für ein Rezept beim Arzt trotzdem 10 Euro bezahlen, auch wenns nur die Helferin ausstellt?
War neulich krank, u. hab beim Arzt angerufen u. gefragt ob er mir ein Rezept ausstellen kann, war kein Problem, konnte mir das Rezept sofort abholen,die Helferin hatte es ausgestellt, mußte auch nichts bezahlen, obwohl es der erste Besuch in diesem Quartal war. Jetzt bekomm ich einen Brief von meinem Arzt mit der Bitte um Begleichung der 10 euro. Muß ich das überhaupt bezahlen, ich war ja gar nicht beim Arzt drinnen ?
9 Antworten
Es spielt keine Rolle ob du beim Arzt drinnen warst oder nicht. Die 10 EUR muss man für jedes Quartal in dem ein Besuch stattfand auch bezahlen selbst wenn man nur ein Rezept abholt.
Langsam sollte es sich mal herumgesprochen haben, dass man die Praxisgebühr immer dann bezahlen muß, wenn man die Praxis in Anspruch nimmt. Selbst wenn das Rezept die Helferin ausstellt, der Arzt unterschreibt es aber und es muß abgerechnet werden. Und falls Du es nicht wissen solltest - denn so klingt Deine Frage - die Praxisgebühr gehört nicht dem Arzt, sondern diese Euro 10,00 kassiert Deine Krankenkassen.
Das ist völlig egal, wer da etwas für Dich getan hat.... (Der Arzt hat das Rezept übrigens unterschrieben.)
Die Praxisgebühr muss man für jede Leistung der Praxis bezahlen.
LG
aber der Arzt unterschreibt es: es ist ein ÄRZTLICHES Rezept
Ja, muss man bezahlen. Wenn Du das Rezept genauer anschaust, wirst Du sehen, dass der Arzt da unterschrieben hat. Und das kostet.....