Mehrere Minijobs, Grundfreibeträge?
Hey ihr :)
ich werde bald 18 und arbeite momentan in auf geringfügiger Basis in einem Supermarkt. Ich hab mich gefragt, ob ich noch einen zweiten Minijob annehmen kann, sobald ich 18 bin. Müsste auch noch ungefähr unter dem Grundfreibetrag liegen. Kann mir das einer erklären? Auch wenn es über dem Freibetrag liegt. Wie läuft das dann?
liebe Grüße und danke schon mal
1 Antwort
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Auch wenn es über dem Freibetrag liegt. Wie läuft das dann?
Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuer-veranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55