Lotto AGBs?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Fehlende Anspruchsvoraussetzung ist z.B. wenn man als Mitarbeiter bzw. Inhaber in seiner eigenen Filiale spielt... was natürlich rechtlich nicht möglich ist.

Grob Fahrlässig unbekannt bedeutet, dass die Spielerquittung bewusst unterschlagen bzw. kriminell unterschlagen wurde. z.B. Austausch einer Gewinner Quittung unter der Ladetheke.....

Da gabs einige Fälle in der Vergangenheit....

z.B.

https://alltagsmagazin.de/magazin/lotto-annahmestellen-betreiber-nach-unterschlagung-von-lottogewinn-verurteilt/

um solchen Fällen vorzubeugen gibt es diese Klausel, wenn es halt Anhaltspunkte gibt, dass es sich um einen Betrug handelt.. oder Spielkonten beispielsweise durch Hacking-Anriffe geknackt wurden und Überverhältnismäßig viel Einsatze gespielt wurden, ohne Wissen des rechtmäßigen Konto INhaber..

sehr komplexes Thema,

bei Rückfragen einfach bei Lotto Niedersachsen anrufen bztw. anschreiben...

Woher ich das weiß:Recherche
GentlemanOL 
Fragesteller
 25.07.2021, 10:35

Vielen dank für die Antwort. Nun eine aller letzte Frage. Wenn ich nun im lotto gewinnen würde. Beispielsweise 150.000 Euro und würde bei lotto anrufen und fragen ob man den zentral Gewinn auf ein anderes Konto überweisen kann und mir denke, ich habe Angst so viel Geld auf dem Konto zu haben, weil ich vielleicht nicht damit umgehen kann und es auf das Konto meiner Ehefrau überweisen möchte (jeder hat sein eigenes konto), wäre dann alleine nur die Frage ob es möglich sei (da ich selbst unwissend bin) strafbar bzw. Ein Anhaltspunkt für eine Straftat oder halt der Verdacht das ich nicht der Inhaber dieses Schein bin, sondern meine Frau, sodass lotto die Auszahlung verweigern dürfte??

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