Lieferant?

1 Antwort

In Deutschland darf man mit 15 Jahren einen Rollerführerschein machen (Klasse AM) und damit auf öffentlichen Straßen fahren, jedoch unter bestimmten Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Pflicht, einen Helm zu tragen.

In Bezug auf die Arbeit als Lieferant mit einem Roller, gibt es einige Dinge zu beachten. In erster Linie hängt es von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab, in dem Sie leben. In Deutschland gibt es keine spezifischen Vorschriften für die Arbeit als Lieferant mit einem Roller, aber es gibt allgemeine gesetzliche Vorschriften für die Arbeit von Jugendlichen unter 18 Jahren.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Zum Beispiel dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht in gefährlichen Arbeitsbereichen arbeiten, und die Arbeitszeit ist beschränkt. Es ist wichtig, sich über die geltenden Bestimmungen in Ihrem Land im Klaren zu sein, bevor Sie sich auf eine Arbeit als Lieferant mit einem Roller bewerben.

Es gibt auch Unternehmen die Lieferanten ab 16 einstellen, aber das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Es lohnt sich sich direkt an die Unternehmen zu wenden und zu fragen, ob sie Lieferanten in diesem Alter einstellen.