Keine Wahlbenachrichtigung erhalten wegen Umzug?

1 Antwort

Bitte sehr:

https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/waehlerverzeichnis-umzug.html#66c1f592-391a-4e6d-824b-6758c61b2136

… in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (vom 13. Januar bis 2. Februar 2025)
Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende stellen.