Keine Übernahme nach Ausbildung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie dich nicht übernehmen musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden.

Diese werden dir bei deiner suche Helfen. Verlasse dich aber niemals nur auf deren Stellenanzeigen sondern werde selbst tätig . Viel Erfolg bei der Prüfung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

NekoNekoNiiii 
Fragesteller
 16.02.2022, 09:44

Vielen Dank :3

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Wenn Du bis jetzt noch keine verbindliche Übernahmezusage hast , dann müßtest Du hinsichtlich einer vorläufigen Arbeitsuchend - Meldung die dreimonatige Vorlauffrist beachten .

Das bedeutet , Du müßtest Dich spätestens 3 Monate vor dem vertragsgemäßen Ende Deiner Ausbildung erst mal "pro forma" bereits Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden , wenn Du bis dahin noch keine verbindliche Übernahmezusage hättest .

Ansonsten droht Dir eine ALG I - Sperrzeit von mindestens einer Woche wegen Meldungsverzuges .


NekoNekoNiiii 
Fragesteller
 16.02.2022, 09:54

Was ist eine ALG I Sperrzeit? :O

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verreisterNutzer  16.02.2022, 10:01
@NekoNekoNiiii

ALG I = Arbeitslosengeld 1

Sperrzeit = Streichung des Arbeitslosengeldes für einen bestimmten Zeitraum bei Verstößen gegen die Regelwerke . ( In Deinem Fall wäre es ein Verstoß gegen die Meldepflichten )

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Arbeitslos melden, wenn du nichts neues nach der Prüfung findest.

Bewerbungen kannst du ja schon nächste Woche anfangen zu schreiben, falls nicht übernommen