Ist mein Aufenthaltstitel gleich Arbeitserlaubnis?

2 Antworten

Eine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besteht nur, wenn diese Berechtigung in der Aufenthaltserlaubnis (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels oder in Form eines Klebeetiketts) ausdrücklich enthalten ist. Der Umfang einer Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit wird in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen bzw. auf einem Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis dokumentiert, sofern lediglich eine mit Auflagen versehene Erwerbstätigkeit erlaubt wird.

Inhaber einer Niederlassungserlaubnis (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels oder in Form eines Klebeetiketts) sind hingegen generell zur Ausübung einer auflagenfreien Erwerbstätigkeit berechtigt (die Eintragung "Erwerbstätigkeit gestattet" ist dort bereits eingedruckt).

`nein,

die Arbeitserlaubnis stellt die Bundesagentur für Arbeit aus

die Aufenthaltsgenehmigung das Ausländeramt