Hallo, ich möchte eine NGO gründen, wie viele Gründungs-Mitglieder sind nötig, wo trage ich die NGO ein und wie geht das überhaupt?

1 Antwort

das fällt wohl in Deutschland unters Vereinsrecht,. Wenn es ein eingetragener Verein sein soll brauchst du den Vorstand + 2 Mitglieder. Das heist bei einem minimalistischen Vorstand von 3 Mitgliedern brauchst du 5 Gründungsmitglieder, besser aber 7. Du musst dann mit dem Gründungsprotokoll und der Satzung zum Notar, der veranlasst dann die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht. (am besten die Satzung vorher schon vom Notar oder Rechtspfleger des AG prüfen lassen).