gibt es eine vertragsfähigkeit?

1 Antwort

Es gibt eine Vertragsfähigkeit im Sinne von Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Rechte und Pflichten einzugehen, insbesondere, Verträge zu schließen. Diese Fähigkeit erwirbt man mit Vollendung der Geburt und verliert man mit dem Tod.

Was du meinst, ist die Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit, selbst, ohne Vertretung rechtsgeschäftlich zu handeln, also insbesondere Verträge zu schließen.
Ab 7 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig, kann also mit Zustimmung der Eltern oder nach dem "Taschengeldparagrafen" Verträge schließen.
Ab 18 Jahren ist man dann unbeschränkt geschäftsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester