Gebrautes Handy unter falschen Angaben gekauft?
Mein Sohn hat sein Taschengeld gespart und sich ein gebrauchtes Handy gekauft. In der Beschreibung stand 100 Prozent Akkuleistung. Beim Kauf konnte er es nicht nachweisen da es seit längerem zurückgesetzt war. Daheim aber hatte es nur 83 Prozent. Im Chatverlauf und vor Ort hat er aber die 100 Prozent bestätigt. Meiner Meinung nach ist das Betrug.
Der Verkäufer will aber nichts mehr damit zu tun haben.
Wie kann ich vorgehen? Muss er es zurücknehmen?
1 Antwort
Nach § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss die Ware frei von Sachmängeln sein, das bedeutet, sie muss der Beschreibung entsprechen. Weicht die Akkuleistung (83 Prozent statt 100 Prozent) von der Beschreibung ab, hast du das Recht, entweder eine Mängelbeseitigung (z.B. Reparatur oder Austausch) oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zu verlangen.
Sollte der Verkäufer nicht auf Ihre Aufforderung reagieren oder sich weigern, das Handy zurückzunehmen, kannst du rechtlich gegen ihn vorgehen.