Gebrautes Handy unter falschen Angaben gekauft?

1 Antwort

Nach § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss die Ware frei von Sachmängeln sein, das bedeutet, sie muss der Beschreibung entsprechen. Weicht die Akkuleistung (83 Prozent statt 100 Prozent) von der Beschreibung ab, hast du das Recht, entweder eine Mängelbeseitigung (z.B. Reparatur oder Austausch) oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zu verlangen.

Sollte der Verkäufer nicht auf Ihre Aufforderung reagieren oder sich weigern, das Handy zurückzunehmen, kannst du rechtlich gegen ihn vorgehen.