Einkaufen auf dem Polenmarkt?

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Vom Auswärtiges Amt:

Einreise
Bei Einreise aus EU-Ländern (einschließlich Deutschland) besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht für zehn Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Die zehntägige Quarantäne kann durch ein negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden. Die Quarantänepflicht besteht nicht, wenn bereits bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR oder Antigen) vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind:
Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Von der Quarantänepflicht außerdem ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
-Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
-Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten (bei Einreise auf dem Luftweg gilt diese Ausnahme nicht).
Bei Einreise aus dem Nicht-Schengenraum (direkt oder indirekt) gilt ebenfalls eine zehntägige Quarantänepflicht. Ausgenommen sind Personen mit vollständigem Impfschutz und Kinder unter zwölf Jahren, die in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener reisen. Frühestens nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich.
Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im  polnischen Gesetzblatt und den Informationen des  polnischen Grenzschutzes zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Schengen-Außengrenzen bzw. bei Einreise auf dem Luftweg aus einem Land außerhalb des Schengenraums statt.