Ebay Kleinanzeigen?

3 Antworten

Gebraucht heißt nicht, dass etwas Kratzer hat. Kratzer müssen erwähnt werden! Am besten auch mit Foto.

Biete ihm einen Preisnachlass an. Ob 15 Euro gerechtfertigt sind, weiß ich nicht. (Für wieviel hast du es verkauft?)

benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:00

75,99€ 70€ Mikrofon + kostenlos Kabel und 5,99 für den Versand mit Sendeverfolgungsnummer.

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miezepussi  12.02.2021, 18:07
@benny6

wie groß ist der Kratzer? Fällt er sofort ins Auge? Oder muss man den Kratzer suchen?

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:08
@miezepussi

Ist nicht nur ein Kratzer vllt 7 Stück und ja natürlich sieht man Kratzer auf schwarz :D

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:08
@miezepussi

Mir geht es ehrlich gesagt nicht um die Kratzer sondern darum kann er einfach so das Geld zurückfordern? Und wenn er den Artikel zurücksendet was dann?

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miezepussi  12.02.2021, 18:10
@benny6

Du hast falsche Angaben gemacht! Verschweigen eines Kratzers bedeutet, da gibt es keine Kratzer, sonst hättest du sie erwähnt. Also geh auf seine Forderung ein.

Klar kann er es einfach zurück schicken. Das alleine macht gar nichts. Nimm das Paket an und stell es in eine Ecke. Aber dann wird vermutlich ein Anwaltschreiben kommen.

Klar kann er Geld zurück fordern, er ist von einwandfreier Ware ausgegangen, da du KEINE Kratzer erwähnt hast! DEIN Fehler.

Biete ihm doch 10 Euro Nachlass für den Kratzer an.

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Hehe witzige Situation.

1. Kann er nicht nachweisen das das Mikrofon schon beim Kauf einige Kratzer hatte (außer er hat Fotos gemacht.

2. Wenn du gebraucht reingeschrieben hast kann man damut rechnen das es Kratzer hat und gebraucht ist halt nunmal nicht neu.

3. Wenn er dir das Paket zurück schickt wärst du nicht dazu verpflichtet es ihm wiederzugeben bzw. das Geld ihm zu überweisen, da er von sich aus ohne absprache es dir gesendet hat.

4. Das Geld musst du ihm nicht zurück geben, da er es auf eigene Gefahr (EBay Kleinanzeigen halt) gekauft hat.

LG und Wünsche dir noch wenig Stress damit

Mercy

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:06

Ich habe den keine Bilder gesendet er hat ja auch nach keinen gefragt gehabt im gesamten Chatverlauf. Und Fotos hatte ich nicht in der Anzeige drin nur eins aus dem Internet damit man weiß um welches Mikrofon es sich nochmal handelt. Soll ich den jetzt einfach blockieren und nicht antworten? Oder muss ich irgendwie ein Support anschreiben? Er hat ja bezahlt per Sofortüberweisung da kann er nicht zurückziehen oder?

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Mercy203  12.02.2021, 18:09
@benny6

Per Sofortüberweisung nicht und am besten einfach blockieren oder ignorieren, wenn er dir das Paket zurücksendet einfach behalten und neueinstellen

Ich empfehle bei deiner nächsten Produkbeschreibung entweder originale Bilder von dem Gerät zu machen oder zumindestens einen Hinweis in der Beschreibung darauf geben das es in keinem Neuzustand ist.

LG und noch gute Verkäufe

Mercy

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:16
@Mercy203

Da er per Sofortüberweisung bezahlt hat kann er sozusagen nicht mehr zurückziehen?

Es war ja ein gekennzeichneter Privatkauf ohne Gewährleitung und Rückerstattung sowie Garantie. Also soll ich den jetzt einfach garnicht mehr antworten überhaupt nichts mehr schreiben? Find es auch lustig wie er mir jetzt sagt was ich pauschal zu zahlen habe so wer ist der eigentlich das er mir jetzt random 15€ an den Kopf wirft? Also wenn ein Schreiben vom Anwalt oder sonstiges kommt was dann? Also wie verhalte ich mich jetzt am besten es ist wie gesagt kein EBAY es ist Ebay Kleinanzeigen nochmal als hinweis

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:17
@Mercy203

Schreibt auch gerade sollte ich mich verweigern zu zahlen oder eine Rückerstattung zuzulassen dann geht er zur Polizei und zeigt mich an wtf

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Mercy203  12.02.2021, 18:19
@benny6

Ja meine Mutter ist leidenschaftliche EBay Kleinanzeigen Verkäuferin und solche Menschen gibt es immer Ich glaube im Endeffekt ist ihm das Geld für einen Anwalt auch zu schade und falls es zu einem Prozess kommt wirst du auch ohne Anwalt den Prozess gewinnen weil es ein Privatverkauf ist und die von die eben genannten Dinge halt nunmal wahr sind

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:24
@Mercy203

Also soll ich ich den jetzt nicht mehr schreiben weil er mit Polizei und Anzeige droht er hat ja mein vollen Namen + Adresse auch er schrieb mir auch noch das hier:

Was besagt der Grundsatz?

Sämtliche Inhalte eines Angebots müssen sich direkt auf den Artikel oder die Verkaufsbedingungen des Verkäufers beziehen.

Artikelbeschreibungen müssen korrekt sein und dürfen Käufer nicht in die Irre führen. Beispiel:

Der ausgewählte Artikelzustand muss dem tatsächlichen Zustand des Artikels entsprechen und er muss an allen Stellen des Angebots (in der Artikelbezeichnung, in der Beschreibung und in den Artikelmerkmalen) einheitlich angegeben sein.

Folgendes ist nicht zulässig:

verwirrende oder nicht eindeutige Artikelbezeichnungen oder Untertitel

tiefgestellte oder hochgestellte Zeichen oder Sonderzeichen

Symbole anstelle von Begriffen (verwenden Sie z.B. anstelle von „©“ „Copyright“)

Die Artikelmerkmale müssen korrekt sein. Wenn Artikelmerkmale angegeben werden müssen, müssen die entsprechenden Felder vollständig ausgefüllt werden.

Folgendes ist nicht zulässig:

Begriffe in nicht dafür vorgesehenen Feldern des Angebots.

Informationen, die nichts mit dem jeweiligen Feld zu tun haben, wie beispielsweise das Angeben der Marke des Artikels im Feld für die Größe.

Falsche Informationen, wie „Nicht zutreffend“, „Markenlos“ oder „Nicht verfügbar“, in Feldern für erforderliche Produktkennzeichnungen (wie „Marke“, „UPC“ oder „Herstellerreferenznummer“), obwohl der Hersteller diese Informationen für das Produkt bereitgestellt hat.

Beim Erstellen eines Angebots mithilfe des eBay-Katalogs müssen die Produktdetails exakt auf den Artikel zutreffen.

Artikel müssen immer in der richtigen Kategorie eingestellt werden.

Artikelbeschreibungen müssen in der Hauptsprache der eBay-Website verfasst werden, auf der die Artikel eingestellt werden.

Aktivitäten, die gegen den eBay-Grundsatz verstoßen, können die verschiedensten Maßnahmen zur Folge haben. Dazu gehören z.B. das Beenden oder Abbrechen von Angeboten durch eBay, schlechtere Positionen für alle Angebote des Verkäufers in den Suchergebnissen oder der Ausschluss der Angebote aus den Suchergebnissen. Auch eine schlechtere Verkäuferbewertung, Beschränkungen der Kauf- oder Verkaufsaktivitäten oder die Sperrung des eBay-Kontos sind möglich. Bereits bezahlte oder noch zu zahlende Gebühren für Angebote oder Konten, die Maßnahmen unsererseits erfordern, werden weder zurückerstattet noch anderweitig Ihrem eBay-Konto gutgeschrieben.

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Mercy203  12.02.2021, 18:27
@benny6

Ja aber er hat sich ohne weiterem Nachzufragen zu dem Kauf entschieden.

Wie schoneinmal in den Antworten "Sein Mikro - Sein Problem" Du hast damit jetzt eigentlich nichts mehr am Hut rein rechtlich der Kauf abgeschlossen wurde

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:29
@Mercy203

Ja das verstehe ich ja auch aber obe meinte jemand das ich das angeben hätte müssen das der Artikel Kratzer hat und das "gebraucht" nicht ausreichen würde.

Was soll ich den am besten jetzt schreiben? Er droht mit Anzeige bei Polizei ect kb auf Stress und zurücksenden mach ich nicht.

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Mercy203  12.02.2021, 18:32
@benny6

Die Polizei wird ihm das gleiche sagen wie Ich dir jetzt:

"Sie haben sich zu dem Kauf entschieden, wenn Sie Original Bilder haben wollten hätten Sie diese anfragen müssen."

Es kann sogar sein das der Wortlaut auch 1 zu 1 passen könnte.

Du bist aus der höchstwahrscheinlich raus, weil du hast gekennzeichnet das es gebraucht ist.

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:34
@Mercy203

Was kann ich den am besten noch schreiben? Ich möchte das ungern so "offen" stehenlassen weil mich das echt belastet. Vom Preis her bin ich ja schon runtergegangen vorm Verkauf hat sich runtergehandelt ich kann den höchstens noch 3€ geben aber mehr ned.

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Mercy203  12.02.2021, 18:35
@benny6

Am besten versuchen ihm klarzumachen das er sich zu dem Kauf entschieden hat und die Transaktion beendet ist.

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:35
@Mercy203

Was ist mit den langen Text hat er da nun recht?

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Mercy203  12.02.2021, 18:36
@benny6

Ja das steht so in den eBay Terms of Use oder wie die das genannt haben, aber das alles hast du ja beachtet oder?

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:36
@Mercy203

Ja dann macht er aber Anzeige bei der Polizei? Also hat er überhaupt garkein Recht irgendwo irgendwie auch nicht beim Anwalt nur weil ich die Kratzer nicht genau angegeben habe und stattdessen geschrieben habe "gebraucht"

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:37
@Mercy203

Verkauft wurde über Ebay Kleinanzeignen

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Mercy203  12.02.2021, 18:37
@benny6

Ja aber die Terms of Use sind sogut wie die selben nur das es bei eBay Kleinanzeigen IMMER ein Privatverkauf ist

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Mercy203  12.02.2021, 18:39
@benny6

Etwas aber auch nur etwas recht hat er mit der nicht exakt genauen Bezeichnung des Artikels, aber er hätte genauso gut nochmal Nachfragen können was gebraucht genau in deinem Sinne bedeutet.

Btw das Wort gebraucht ist Subjektiv, heißt jeder interpretiert was anders daraus und deshalb sollte man nochmals Nachfragen was genau die Mängel sind

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benny6 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:42
@Mercy203

Hier mal alles was er geschrieben hat:

"Sie überweisen jetzt 15€ oder werde ich eine Rückgabe erstatten. Sie wissen schon, dass sie alle Details sagen sollen über diesem Artikel. Da stand nicht, dass es so viele Kratzen hat. Und das kabel auch."

Dann kamen Bilder von den Mikrofon wo man die Kratzer sieht und wo der Lack ab geht halt.

"Selbstverständlich müssen sie bei einer Rückgabe die Zahlungen für das Senden übernehmen."

Dann kam der lange Text halt

"Sie haben nichts davon erläutert....."

"und Gebraucht heißt nicht, dass es um einem Kratzer voller Artikel sein sollte. Gebraucht könnte wie neu aus sehen"

"keine Garantie oder Rückerstattung haben damit nichts zutun, wenn der Beschreibung des Artikels nicht korrekt ist, oder wenn es nicht alles über diesen Artikel erläutert."

"Und als Entschädigungen dafür brauche ich mindestens 15€, weil ich könnte sowas für 50€ kaufen, sogar weniger."

"Oder eine Rücksendung : 76,99"

"Ich brauche bitte eine schnelle Antwort."

Der terrorisiert mich richtig.

Was soll ich jetzt antworten? :( Bin echt am verzweifeln.

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Mercy203  12.02.2021, 23:48
@benny6

Sorry musste grad was erledigem.

Ich nichtmehr viel dazu sagen, da das Wort gebraucht immernoch Subjektiv ist und es somit keine Definition dafür gibt, klar hätte man die Kratzer erwähnen können, aber solange er dich nicht explizit nach Schäden oder ähnlichem Gefragt hat kann weder er, noch die Polizei, noch sonst wer dagegen was machen

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Er kann zwar denn eBay Support Kontaktieren und dort eine Beschwerde einlegen. Ich rate dir lieber mal mit dem Supporter zu sprechen ein kleines Telefonat, und du müsstest denen Ausdrücklich sagen das keine Rücknahme möglich ist, also das du das so in deiner Bio stehen hattest in deinem Text.

miezepussi  12.02.2021, 18:08

Es geht um ebay Kleinanzeigen. Der Support von ebay hilft da nicht. Und ebay Kleinazeigen interessiert das auch wenig.

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