Deutsche Geburtsurkunde, wenn man im Ausland geboren wurde?
Guten Tag,
ich wurde im Ausland geboren und habe dementsprechend eine ausländische Geburtsurkunde, jedoch wurde ich vor einigen Jahren eingebürgert. Damals musste ich eine legalisierte Geburtsurkunde vorlegen. Jetzt benötige für eine andere Sache wieder meine Geburtsurkunde, kann sie aber leider nicht mehr finden.
Da ich ja mittlerweile deutscher bin: besteht die Möglichkeit mir eine neue, deutsche Geburtsurkunde ausstellen zu lassen?
Danke im Voraus
2 Antworten
Die Geburt von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland geboren wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland nachbeurkundet werden. Danach können von dem deutschen Standesamt Geburtsurkunden ausgestellt werden. Die Kosten für eine solche Nachbeurkundung betragen 100 €. Weitere Auskünfte kann das Standesamt deines aktuellen Wohnortes geben.
Der Ort in dem man geboren wurde ist nicht flexibel. Nur die Staatsbürgerschaft.