Der Nachbar in der oberen Etage klopft aus dem Balkon Teppiche aus. Der Dreck fällt also zu mir runter. Gibt es gesetzliche Bestimmungen und welche?

3 Antworten

Decken vom Balkon ausschütteln kann einer normalen Nutzung der Mietwohnung entsprechen

Gerichtlich wurde schon entschieden, dass ein Ausschütteln von Decken etc. einer normalen Wohnnutzung entsprechen kann und hingenommen werden muss, wenn andere dadurch nur unwesentlich gestört werden: Ausschütteln von Decken aus Fenstern, vom Balkon kann erlaubt sein 

Nachbar verschmutzt Balkon - zunächst mit dem Nachbarn sprechen

Bevor man den Vermieter informiert: Als Betroffener kann ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn helfen. Bitten Sie ihn um Rücksicht. Wenn die Belästigung nicht aufhört, sollten Sie ihrem Vermieter schreiben und ggf. auf die Hausordnung hinweisen, denn dort kann geregelt sein: "Teppiche, Vorleger, Matten u.ä. dürfen nicht vom Balkon oder Fenster ausgeklopft oder ausgeschüttelt werden." 

Auch wenn der Mietvertrag (bzw. die Hausordnung) keine Regelung enthält, so können Sie trotzdem den Vermieter auffordern, dafür zu sorgen, dass das Verhalten des Nachbarn aufhört.

https://www.promietrecht.de/Nachbarn/Stoerung-durch-Nachbarn/Schmutz-vom-Nachbarn-faellt-auf-Balkon-Terrasse-der-Mietwohnung-E2936.htm#:~:text=Wenn%20die%20Bel%C3%A4stigung%20nicht%20aufh%C3%B6rt,Fenster%20ausgeklopft%20oder%20ausgesch%C3%BCttelt%20werden.%22

Das ausschütteln von Teppich und anderen Staubtüchern ist nicht erlaubt - in der Hausordnung steht es geschrieben, zu mindestens in meiner Hausordnung.

Den dreck vom Nachbarn muss man nicht dulden und gehört nicht zum normalen wohnen !!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung