Darf mein Opa wieder nach Deutschland einreisen?

Mugua  24.02.2023, 18:48

Denkst du nicht, dass es sinnvoll wäre, uns mitzuteilen, welche Staatsangehörigkeit er überhaupt hat?

1 Antwort

Der Aufenthaltstitel erlischt grundsaetzlich, wenn man sich entweder laenger als 6 Monate ohne Zustimmung der zustaendigen Auslaenderbehoerde im Ausland aufgehalten oder aus seiner Natur nach nicht voruebergehenden Gruenden ausgereist ist (AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7).

Die Niederlassungserlaubnis erlischt allerdings nicht, wenn man vor der Ausreise mindestens 15 Jahre rechtmaessig in Deutschland gelebt hat, der Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist und kein besonderer Ausweisungsgrund besteht (AufenthG § 51 Abs. 2). In dem Fall kann man sich den Fortbestand der Niederlassungserlaubnis bei der fuer den letzten Wohnort in Deutschland zustaendigen Auslaenderbehoerde bescheinigen lassen.