Darf man sein po waschen mit einem nassen tuch wudu?

2 Antworten

Während des Wudhu wird laut keiner der vier Rechtsschulen die Waschung des Hinterteils durchgeführt.

Das Waschen der betroffenen Körperregionen nach dem Toilettengang ist jedoch eine äußerst wichtige Sache. So ist es zum Beispiel unter normalen Umständen nicht möglich, mit Urintropfen oder Kotstellen am Körper oder in der Unterhose das Gebet durchzuführen.

Der Gesandte Allahs (saws) sagte: "Zehn Dinge sind von aufrechter natürlicher Veranlagung (fitra)", und er erwähnte unter ihnen "das Abwaschen des Schmutzes (istinja)." [Muslim und Tirmidhi]

Es wird berichtet, dass der Prophet (saws) sich mit sauberen, trockenen Steinen reinigte. [Bukhari, Nasa'i, Abu Dawud, und Ibn Maja]

1) Die Sunna besteht hauptsächlich darin, den Intimbereich so zu reinigen, dass kein Schmutz darauf zurückbleibt.

2) eine stark betonte und bestätigte Sunna wird durch die Verwendung eines trockenen Gegenstandes erfüllt, der rein, wirksam und nicht von materiellem Wert ist (wie z.B. Toilettenpapier).

3) Die Sunna wird auch durch das bloße Waschen des Bereichs mit Wasser erfüllt.

4) Optimal ist es, zuerst Seidenpapier oder ähnliches zu verwenden, bis man die Stelle gereinigt hat, und sie erst dann mit Wasser zu waschen.

5) Die Sunna ist auch erfüllt, wenn man die Austrittsstelle lediglich mit einem Papiertuch abwischt, aber das Waschen ist besser.

6) Wenn der Schmutz über die Austrittsstelle und ihre unmittelbare Umgebung hinausgeht, dann ist es ein Muss sich zu waschen. Abwischen alleine reicht da nicht aus.

7) Man benutzt die linke Hand, um den Intimbereich zu reinigen. Es ist verpönt, dies mit der rechten Hand zu tun.

8) Es ist obligatorisch, sich von den Urinresten zu befreien, bevor man mit dem Wudhu beginnt.

[al-Fatawa al-Hindiyya 1/48; Shurunbulali, Imdad al-Fattah, Sagharji, al-Taysir; Ayni, Umdat al-Qari Sharh Sahih al-Bukhari]

Wenn das nun geklärt ist, findest du nun die Pflichtteile des Wudhu bei den vier einzelnen Rechtsschulen:

Nach dem Hanafi Madhab sind die Pflichtteile:

1) Das Gesicht zu waschen,

2) Die beiden Arme zu waschen [einschließlich der Hände],

3) Masah (Abwischen) auf mindestens einem Viertel des Kopfes anzuwenden, 

4) Die beiden Füße zu waschen.

Nach dem Shafi'i Madhab sind die Pflichtteile:

1) Die Absicht zu machen,

2) Das Waschen des Gesichts,

3) Die beiden Arme zu waschen,

4) Masah [Abwischen] auf einem kleinen Teil des Kopfes durchzuführen,

5) Die beiden Füße zu waschen,

6) Tartib [die Teile in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu waschen].

Nach dem Maliki Madhab sind die Pflichtteile:

1) Die Absicht zu äußern,

2) Das Waschen des Gesichts,

3) Die beiden Arme zu waschen,

4) Masah [Abwischen] auf dem gesamten Kopf durchzuführen,

5) Die beiden Füße zu waschen,

6) Muwalat [die Körperteile ohne Unterbrechung nacheinander zu waschen],

7) Dalk [die Teile beim Waschen zu reiben]. 

Nach dem Hanbali Madhab sind die Pflichtteile:

1) Das Waschen des Gesichts,

2) Das Waschen von Mund und Nase,

3) Das Waschen der Unterarme [einschließlich der Hände],

4) Masah [Abwischen] des gesamten Kopfes,

5) Waschen der Ohren,

6) Waschen beider Füße [einschließlich der Knöchel],

7) Muwalat [die Körperteile ohne Unterbrechung nacheinander zu waschen],

8) Tartib [die Teile in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu waschen].

Wā Allāhu 'alam; und Allah weiß es am Besten.

verreisterNutzer  03.07.2022, 23:27

* Korrektur: In der hanbalitischen Madhab kommen vor Punkt 1 noch das Fassen der Absicht und das Aufsagen der Basmala hinzu.

0

Aber nur sehr vorsichtig, sonst könnte es als homosexuelle Handlung gewertet werden. Dann wird das Gebet schon überhaupt nicht gewertet!