"Bearbeitungsgebühren" bei vom Vermieter beauftragten Makler als Mieter bezahlen?
Ich habe bei immoscout eine möblierte Wohnung gefunden und habe den Vermittler (Makler) zwecks Mietgesuchs kontaktiert. Dieser sendet mir einen auszufüllenden Fragebogen zu, in dem meine finanzielle und allgemeine Lebensituation hinterleuchtet werden soll.
Am Ende dieses Fragebogens findet sich folgende Klausel:
"Das Objekt wurde mir/uns erstmals von XXX GmbH angeboten und nachgewiesen. Die von mir/uns dorthin zu zahlender Bearbeitungsgebühr in Höhe von 119 € inkl. MwSt. wird von mir/uns anerkannt und ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig."
Ist diese Forderung legal oder kann man diese anfechten? Wohl gemerkt, ich habe den Makler in keinster Weise beauftragt für mich die angebotene Wohnung zu finden, sonder die Wohnung ist ein Angebot auf den Internetseiten von immoscout.
1 Antwort
Absolut illegal!
Einem Makler, der im Auftrag des Vermieters handelt, ist es nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz ausdrücklich untersagt, zusätzlich zur vereinbarten Provision, die der Auftraggeber zu zahlen hat, eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
Eine solche Unterschrift ist das Papier nicht wert auf dem sie geleistet wurde.
Können Sie die Wohnung nur wegen einer solchen Erklärung mieten, dann unterschreiben Sie getrost und vergessen Sie das Ganze wieder.
Der Makler hätte vor Gericht kein Chance Geld von Ihnen zu fordern.