Ausschlussgründe bei der polizeiärztlichen Untersuchung?

2 Antworten

1. Nein

2. Wahrscheinlich

3. Eventuell

Meine Meinung und Einschätzung spielt aber keine so große Rolle. Es sind Diagnosen, die Handlungsspielräume lassen. Du kannst vorab den Medizinischen Dienst kontaktieren, dann sind aber evtl schlafende Hunde geweckt. Oder du lässt es drauf ankommen und wartest die PÄU ab.

Wenn es absolute Ausschlussgründe sind, muss man die in der Bewerbung angeben und dann wird man ggf. gar nicht erst zum EAV zugelassen.

Gruß S.

das was dir probleme bereiten kann ist der psychologe hast du da ein gutachten oder ähnliches was du der polizei vorlegen kannst die werden wissen wollen warum du da warst .