Welche Rechte habe ich als Wohnungseigentümer beim Rauchen?
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, da ich nichts im Internet finde zu diesem Thema.
Ich lebe in einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Ergeschoss und verfüge über eine eigene Terasse und einem Garten. Ich rauche 1-2 Mal die Woche Shisha mit Naturkohlen, die ich mit einem elektrischen Kohlenanzünder "anzünde". Dieser elektrische Kohlenanzünder dauert nur 5 Minuten. Meine Nachbarn, 2. Stockwerke über mir beschweren sich über den Gestank und den Rauch (es entsteht keine Rauchwolke). Nun wäre meine Frage, wie es rechtlich ausschaut? Darf mein Nachbar mir das einfach verbieten in meinem eigenen Garten die Kohlen anzuzünden und Shisha zu rauchen? Schließlich kann man das auch nicht unter die Kategorie Grillen mit Holzkohle schieben, denn das würde ich ja noch verstehen, da beim Grillen auch wirklich eine Rauchwolke entsteht. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke im Voraus
1 Antwort
Belästigung ist Belästigung, ob es raucht + stinkt, nur stinkt oder nur raucht. Dein Nachbar kann es Dir nicht verbieten, aber klagen. Dann sagt Dir ein Richter, wann, wie oft oder ob Du das Ding überhaupt noch anheizen darfst. Ich würde Niemanden verklagen + es immer außergerichtlich + friedlich versuchen beizulegen, aber ich kann leider auch bestätigen, dass der Gestank für Nicht-Shisha-Raucher wirklich ätzend ist.