Welche Rechte habe ich als Wohnungseigentümer beim Rauchen?

1 Antwort

Belästigung ist Belästigung, ob es raucht + stinkt, nur stinkt oder nur raucht. Dein Nachbar kann es Dir nicht verbieten, aber klagen. Dann sagt Dir ein Richter, wann, wie oft oder ob Du das Ding überhaupt noch anheizen darfst. Ich würde Niemanden verklagen + es immer außergerichtlich + friedlich versuchen beizulegen, aber ich kann leider auch bestätigen, dass der Gestank für Nicht-Shisha-Raucher wirklich ätzend ist.