Was droht mein Freund für eine strafe?

1 Antwort

Mein Wissenstand ist: In Deutschland gilt der Taser, oder genauer gesagt, das Distanz-Elektroimpulsgerät, als Waffe, und zwar als eine solche, die dem Waffengesetz unterliegt. Seit dem 1. April 2008 ist der Umgang mit Tasern (Erwerb, Besitz, Führen) für Privatpersonen ohne Ausnahmegenehmigung des BKA verboten.

Falls er/ihr keine solche Ausnahmegenehmigung habt: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 52a WaffG).

Es ist doch bekannt, das seit Wochen beide Seiten verstärkt kontrollieren, wie kommt mensch dann auf solch eine Idee?


Still  31.07.2025, 07:16

Ich nehme mal an, dass eine Taschenlampe mit Elektroschock-Funktion gemeint ist.

WWfragen 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 23:51

Auf polnischer Seite steht zwar Militär aber die machen nie was aber halt die Deutschen.Aufjedenfall wir waren betrunken und ich denke auch ohne Alkohol hätte er keinen Taser gekauft. Gibt es auch Straflinderung für taser ohne hoher Leistung? Wir haben uns selber damit geschockt und es hat nur gekrabbelt