Was droht mein Freund für eine strafe?
Am gestrigen Tag waren wir zu 5 in Polen und wollten einfach nur Zigaretten holen wir haben halt ein kleinen wander-suff Ausflug gemacht. Und aus den Zigaretten wurden halt auch noch bengalos und ein Taser. Nur leider haben wir den taser getarnt als Lampe abgenommen bekommen an der Deutschen Grenze Seite welche Strafe droht meinen Freund?
1 Antwort
Mein Wissenstand ist: In Deutschland gilt der Taser, oder genauer gesagt, das Distanz-Elektroimpulsgerät, als Waffe, und zwar als eine solche, die dem Waffengesetz unterliegt. Seit dem 1. April 2008 ist der Umgang mit Tasern (Erwerb, Besitz, Führen) für Privatpersonen ohne Ausnahmegenehmigung des BKA verboten.
Falls er/ihr keine solche Ausnahmegenehmigung habt: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 52a WaffG).
Es ist doch bekannt, das seit Wochen beide Seiten verstärkt kontrollieren, wie kommt mensch dann auf solch eine Idee?
Ich nehme mal an, dass eine Taschenlampe mit Elektroschock-Funktion gemeint ist.
Auf polnischer Seite steht zwar Militär aber die machen nie was aber halt die Deutschen.Aufjedenfall wir waren betrunken und ich denke auch ohne Alkohol hätte er keinen Taser gekauft. Gibt es auch Straflinderung für taser ohne hoher Leistung? Wir haben uns selber damit geschockt und es hat nur gekrabbelt