Erstuntersuchung beim Arzt?

3 Antworten

Die Erstuntersuchung soll lediglich feststellen, ob du für den Ausbildungsberuf körperlich überhaupt geeignet bist bzw. in der Folgeuntersuchung (sofern das noch U18 ist) dann, ob durch die Belastung irgendwelche körperlichen Beeinträchtigungen entstehen können.

Alles Andere interessiert dabei nicht.

Und was das Rauchen betrifft: Das wirst du ausserhalb der Wohnung und besonders in der Ausbildung vergessen dürfen. In dem Alter ist das in der Öffentlichkeit untersagt - und da spielt es keine Rolle, was Kollegen oder der Chef dazu sagen würden, das kommt vom Gesetzgeber!

Auch bei Arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es zum einen freie arztwahl und die ärztliche Schweigepflicht. Der Arzt darf dem Arbeitgeber keine daten aus deiner Untersuchung weiter geben. Der Arbeitgeber meldet dem Betriebsart oder vertragsarzt der Berufsgenossenschaft was du arbeiten wirst, zum Beispiel Fahrzeug führen, Bildschirmarbeit, Arbeit mit gefährlichen Stoffen, Schichtarbeit, dazu gibt es so genannte Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsdatenblätter. Aufgrund dieser untersucht dich der Arzt auf Tauglichkeit. Klassisch für Auto fahren Sehfähigkeit. Der Arzt stellt dann eine Bescheinigung aus, in der steht nur geeignet oder nicht oder eingeschränkt für... Was du für Krankheiten hast, erfährt der Chef im speziellen nicht. Der Arzt wird dir aber sagen mit diesem Krankheitsbild kann ich sie diese eine oder andere Tätigkeit so nicht machen lassen können, sie benötigen z. B. eine Sehhilfe.

Da rauchen keine Krankheit ist spielt das bei der Eignung keine Rolle, was er dir sicher sagen wird wenn er es merkt, dass es in deinem Alter äußerst gesundheitsgefährdend ist und dass du es sein lassen solltest. Eine Verpflichtung geht daraus nicht hervor.

Natürlich kann dein Arbeitgeber für Bereiche im Betrieb oder für bestimmte Tätigkeiten ein Rauchverbot aussprechen, er kann verlangen dass du die Zeit nacharbeiten musst. Wenn du dich an diese Anweisungen nicht hältst kann er dich abmahnen und wenn du dich wieder nicht daran hältst bekommst du die Kündigung. Wenn du eine Krankheit bekommst, z.B. Lungenkrebs und du weiter rauchst kann man dir unterstellen dass du deiner Pflicht zur Erhaltung deiner Arbeitskraft nicht nach kommst. Auch dies kann folgen haben, von Verweigerung der Lohnfortzahlung über Abmahnung und Kündigung.

Wichtig ist für die arbeitsmedizinische Untersuchung dass du nichts sagen musst, Untersuchungen, die nichts mit deiner Berufsausübung zu tun haben kannst du ablehnen. Du hast freie Arztwahl, sprich mit deinem Arbeitgeber wenn du zu einem anderen Arbeitsmediziner gehen möchtest. Er muss dir es gewähren und auch bezahlen! Der Arzt muss nur eine Zulassung von der Berufsgenossenschaft haben. Die Zeit der Untersuchung ist Arbeitszeit.ich rate dir nichts preis zu geben was den nichts angeht. Es könnte mal Nachteile haben wenn er Dinge weiß was ihn nichts angehen. Es geht ihn zwar nicht alles was an aber er muss es nicht abweisen wenn du es bereitwillig erzählst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt sowas das nennt sich Schweigepflicht, dazu gehören auch alle Informationen der Untersuchung, die Inhalt waren und herausgefunden wurden. Selbst wenn er es weiß und es ihn interessiert, wird er es nicht weitergeben, da er es rechtlich nicht darf.

Und je nachdem deine Chefin würde es dir ja nur höchstens abraten. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe mal ein Praktikum mit 13 in einem Lebensmittelmarkt gemacht, da habe ich noch geraucht wie ein Schlot und ich wurde angeschissen von einem Kollegen, aber die stellvertretende Chefin war auf meiner Seite hat mich natürlich belehrt, aber mich nicht verpetzt oder die Situation verschlimmert. War natürlich nicht toll mit 13 zu rauchen mitten in der großen Öffentlichkeit…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung