Betrunken auf Hausparty mit 14 und die Polizei kommt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Loomi22,

weder verstoßen Kinder, noch Jugendliche gegen ein Gesetz, wenn sie Alkohol konsumieren.

Unter gewissen Umständen, haben aber Diejenigen, die Dir den Alkohol verkauft haben oder Dir das Trinken gestattet haben, eine Ordnungswidrigkeit begangen die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt werden kann.

Das gilt aber nicht auf der von der beschriebenen privaten Hausparty, denn das Verbot gilt nur "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit" !

Das Jugendschutzgesetzt sagt dazu folgendes:

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§ 9 Jugendschutzgesetz –  Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken‐ oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

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Aber wie Du dem Gesetz entnehmen kannst, steht dort nirgendwo geschrieben, dass es für den Jugendlichen selbst verboten ist Alkohol zu trinken.

Einen Alkoholtest, dürfen die Polizisten bei Dir aber nicht durchführen, denn selbst wenn Du etwas getrunken hast ist das ja nicht verboten. In der Regel haben nicht einmal diejenigen gegen ein Gesetz verstoßen, die Dir auf der privaten Hausparty Zugang zum Alkohol verschafft haben.

Allerdings können die Polizisten Deine Personalien im Rahmen der Gefahrenabwehr aufnehmen, und Kontakt mit Deinen Eltern aufnehmen um mit denen abzusprechen wie sie mit Dir Verfahren sollen. Wenn Du nicht nur leicht angetrunken, sondern schon recht volltrunken bist, können sie von Deinen Eltern auch verlangen Dich abzuholen und wenn diese dazu nicht bereit sind, kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden.


Schöne Grüße
TheGrow

Spectre007  15.02.2016, 07:47

sehr gute Antwort, TheGrow :) besser hätte ich es nicht sagen können

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Die Polizei würde dich zu deinen Eltern bringen oder dich mit auf die Dienststelle nehmen und deine Eltern müssten dich dann auf der Dienststelle abholen. Zudem würde die Polizei mit Sicherheit des Jugendamt informieren. Die Personen die dir den Zugriff auf Alkohol ermöglicht haben, würden eine Anzeige bekommen, weil sie Minderjährigen bzw. unter 16 jährigen Alkohol gegeben haben. 

TheGrow  14.02.2016, 20:48

Der Fragesteller hat geschrieben:

Also wenn man auf einer Hausparty ist

Das Verbot Alkoholische Getränke abzugeben gilt aber laut Jugendschutzgesetz nur "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit ... ", nicht aber auf der vom Fragesteller beschrieben Hausparty

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die würden nach dein ausweis fragen,danach deine eltern informieren was du gemacht hast