Eichel in Gute Frage reinschicken


30.07.2025, 18:39

Schade, dann nicht 🥲 aber Danke 😁

Nein 85%
Ja 15%

41 Stimmen

6 Antworten

Nein

Nein ganz klar nicht. Musst es halt beschreiben so gut wie möglich weil sonst gegen die Richtlinien verstößt.

Nein

Da kommst du mit den Richtlinien von GF und dem § 184 StGB in Kollision.

Was dir die Löschung der Aufnahme ein bringt und bei dem § wird die Staatsanwaltschaft munter. Sowas könnte ins Auge gehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Nein

Nein darfst du nicht.

Beschreibe das Problem einfach sogut es geht oder erkläre es CHATGPT. Da kriegst du wahrscheinlich auch eine deutlich bessere Antwort.

(Auch ChatGPT kein Bild schicken)