Sex zwischen Stiefgeschwistern?

11 Antworten

Ey,

wenn keine geradlienige Blutsverwandtschaft vorliegt dann ja! Jedoch, Cousin und Cousine dürfen miteinander in die Kiste, wobei ich meine Hand für den Nachwuchs nicht unbedingt ins Feuer legen würde! Beispiel: zwei Brüder heiraten verschiedene Frauen, der Sohn und die Tocher der jeweiligen Paare dürfen gesetzlich gesehen miteinander pennen, sollte sich nichts anderes ergeben, oder sie unsterblich ineinander verschossen sind.

LG

Das Inzest-Verbot laut § 1307 BGB gilt nur für blutsverwandte Geschwister. Also direkte Geschwister (vollbürtig) oder Halbgeschwister (halbbürtig = über einen Elternteil miteinander verwandt). Unter Stiefgeschwister versteht man jedoch etwas anderes. Es sind Geschwister, die keinen gemeinsamen Elternteil haben, die in einer "Patchworkfamilie" - nach Scheidung zusammengefügte fremde Familienteile – miteinander aufwachsen. Sie sind nicht miteinander blutsverwandt, demnach gibt es keinerlei Bedenken oder gesetzliche Verbote für eine Heirat.

ja-da sie ja nicht blutsverwand sind

Buchfink  30.10.2009, 19:34

Außer wenn die Stiefmutter die Schwester der leiblichen Mutter ist und ihre Kinder mit in die Ehe bringt. Dann sind die Stiefgeschwister die Cousins bzw. Cousinen und verwandt.

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fnmama  30.10.2009, 19:35
@Buchfink

Buchfink-das ist mir um diese uhrzeit zu kompliziert:-)))

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Raisyli  02.12.2012, 11:21
@Buchfink

aber selbst dann ist Sex gesetzlich gestattet, insofern hatte sich schon einmal eine Bekannte schlau gemacht.

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wenn du sie von klein auf kennst dann nicht oder wenn die eltern geheiretet haben.

ranke41  30.10.2009, 19:36

Das Inzest-Verbot laut § 1307 BGB gilt nur für blutsverwandte Geschwister. Also direkte Geschwister (vollbürtig) oder Halbgeschwister (halbbürtig = über einen Elternteil miteinander verwandt). Unter Stiefgeschwister versteht man jedoch etwas anderes. Es sind Geschwister, die keinen gemeinsamen Elternteil haben, die in einer "Patchworkfamilie" - nach Scheidung zusammengefügte fremde Familienteile – miteinander aufwachsen. Sie sind nicht miteinander blutsverwandt, demnach gibt es keinerlei Bedenken oder gesetzliche Verbote für eine Heirat.

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Klar, sie sind ja in keinster weise blutsverwandt und deswegen ist das gesetzlich erlaubt.