Kann es strafbar sein?

3 Antworten

Minderjährig - wäre Kinder Pornographie

( wenn du unter 14 gewesen bist- Und auch jetzt noch ein Strafbestand. Und auch jetzt,egal wie alt du bist- wäre es Missbrauch deines Rechtes auf eigenes Bikd/ Film und auch ein Strafbestand. Kannst ihn wegen beider Sachen anzeigen, der Staatsanwalt wird sich darüber bei Gericht freuen..

Naja, da gäbe es viel, was eigentlich nicht so ganz legal war. Erstens dass du minderjährig warst, die andere Person volljährig und ihr Sex hattet. Auch ist es ebenfalls nicht legal, wenn die andere Person heimlich Videos oder Fotos gemacht hat.

Und wenn die Polizei reinzufällig diese Aufnahmen auf dem Handy deines Exes finden würde, könnte dass vielleicht auch Probleme geben. Bin mir da aber nicht so sicher, korrigiert mich gerne.

Hallo Loc,

er darf keine Bilder oder Filme mit dir ohne deine Zustimmung veröffentlichen.

Egal ob du minderjährig warst oder volljährig.

Das Recht am eigenen Bild ist immer gegeben und wer solche Aufnahmen weiter verbreitet macht sich strafbar.

Du kannst ihn anzeigen mit der Begründung auf dein Recht von eigenen Aufnahmen.

Warst du bei den Aufnahmen unter 14 ist es Kinderpornographie und dann ist es noch mehr strafbar.

Egal wie alt du warst bei den Aufnahmen, er darf keine Aufnahmen ohne deine Erlaubnis veröffentlichen, da hilft nur eine Anzeige.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durch meine vier Kinder