Ist es legal mit fremden Penis Vergleiche zu machen M:15?
6 Antworten
Solange dabei kein Zwang herrscht und keine Bild- oder Videomaterialien von Minderjährigen angefertigt oder verbreitet werden und alle Beteiligten über 14 sind, dürfte es legal sein.
Falls du also „Dickpics“ von dir selbst anfertigen und verschicken solltest, wäre das strafbar wegen Verbreitung von Jugendpornografie. Also lass besser solche Aktionen sein, denn das Internet vergisst nie.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b)
die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
2.
es unternimmt, einer anderen Person einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
3.
einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4.
einen jugendpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
Vermutlich bezieht sich deine Frage auf online Vergleiche, also das Versenden von Nudes. Die Frage lässt sich allerdings so nicht beantworten, da es darauf ankommt, wie alt die andere Person ist.
Ab 14 Jahren dürfen sich Jugendliche gegenseitig intime Aufnahmen schicken, sofern beide damit einverstanden sind. Dabei handelt es sich nicht um die Herstellung und Verbreitung von Jugendpornografie. (Vgl. § 184c Abs. 4 StGB)
Quelle: polizei-beratung.de
Solange beide Konsens geben ja klar.
Es sollten beide im klaren sein, was genau sie machen und was für Auswirkungen das eventuell haben könnte.
Dann passt alles.
Was mich persönlich interessiert:
Wie definierst du Fremder und wie stellst du das an nachzufragen? XD
Nein, aber das ist nur bedingt ein Problem.
1. Der Polizei ist es ziemlich egal wer mot wem einen Penisvergleich macht.
2. Keiner wird es anzeigen. Um sicher zu gehen, sei nicht der erste der es schickt. So kann er dich zwar anzeigen du ihn aber auch, also schießt er sich selber ins Bein.
3. Speicher die Bilder nicht.
4. Schicke sie aufkeinrnfall weiter.
Wenn sie über 14 sind, ja
Falsch, Nudes sind bis 18 Jahre illegal.
Jugendpornographie.
Aber es ist egal weil es keiner anzeigt.