Habe ich das Recht auf Mindestlohn für das 6 monatige Berufsanerkennungs-Praktikum als Masseur medizinischer Bademeister?

2 Antworten

Praktikanten

Neben Auszubildenden werden auch junge Leute in
Einstiegsqualifizierungen, egal, ob öffentlich gefördert oder nicht,
sowie Pflichtpraktikanten im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studium
nicht vom Mindestlohngesetz erfasst. Es handelt sich bei o.g.
Rechtsverhältnissen um Bildungsverhältnisse, nicht um
Arbeitsverhältnisse.

Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als 3 Monate dauern, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Mindestlohn, wenn sie der Berufsorientierung dienen oder ausbildungs- oder studienbegleitend geleistet werden. Ursprünglich waren lediglich sechs Wochen Ausnahme vorgesehen.

Wenn allerdings ein ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum
länger als 3 Monate dauert und dies nicht in der Ausbildungs- oder
Studienordnung vorgesehen ist, so muss der Mindestlohn gezahlt werden,
und zwar schon ab dem ersten Tag der Beschäftigung.

http://www.mindest-lohn.org/ausnahmen.html