darf man das?
mit schwester befriedigen
10 Antworten
Hallo Giulia,
Ja Selbstbefriedigung unter Geschwister, ist kein Strafbestand des § 173 StGB und somir erlaubt.
Selbstbefriedigung ist kein Verkehr und auch keine sexuelle Handlung, wenn ihr euch nicht gegenseitig berührt, sondern nur Blickkontakt habt und somit fällt es nicht unter diesen § 173 StGB.
§ 173 StGB: Dieser Paragraph stellt den sexuellen Verkehr zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) sowie zwischen Geschwistern unter Strafe. Der Gesetzestext besagt, dass sexuelle Handlungen zwischen solchen Personen, die miteinander verwandt sind, strafbar sind und mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können.
LG
Falsch lese den § genau. Der Gesetzestext besagt, dass sexuelle Handlungen zwischen solchen Personen, die miteinander verwandt sind, strafbar sind und mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können.
Nope, im Paragraph wird von "Beischlaf" gesprochen: "Beischlaf bezeichnet im juristischen Sinne den Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen, bei dem der Penis des Mannes in die Scheide der Frau eindringt."
Es wird aber nicht von sexuellen Handlungen gesprochen im Paragraph:
(1)Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Nein, Inzest ist in Deutschland nach §173 StGB sogar verboten. Ich wüsste auch nicht, warum man soetwas wollen würde. Vielleicht solltest du dir psychologische Hilfe suchen...
Das ist falsch, laut §173 stgb ist nur der Beischlaf verboten und die juristische Definition von Beischlaf ist Penis in Vagina. Wenn du mir nicht glaubst, schau selber nach
Ja, nichts daran ist verboten. Wünsche viel Spaß
Hi Giulia409
ja why not wenn sie es auch will und es für beide ok ist. Why not
Wenn's es auch beiden gefällt, dann ja.
um genau zu sein, nur der vaginale Verkehr. Theoretisch könnten sie auch Bj, Analsex, etc haben.