Frage zu möglichem Ebay-Betrug?

Hallo an alle

Ich und meine Familie wir hatten da vor kurzem ein etwas seltsames Erlebnis mit einer Anzeige aus Ebay. Uns ist zwar nichts weiter passiert, da wir direkt gemerkt haben dass da etwas nicht stimmt... und ich könnte die Sache jetzt eigendlich einfach vergessen. Doch ich wollte euch das ganze jetzt mal kurz schildern und mal eure Meinung dazu wissen. Also hier die Story:

Meine Mutter hatte ein kleines Haus gesucht, welches aufgrund von notwendigen Renovierungsarbeiten dann vielleicht recht günstig zu haben wäre. Mein Gedanke war: Man kann ja mal im Internet schauen was man findet!

Nun muss ich wirklich klar dazusagen, dass wir uns mit "Häuser-kaufen" halt nicht gut auskennen und möglicherweise sogar eine viel zu naive Vorstellung vom Preis hatten. Haltet ihr es für möglich, für sagen wir mal 15.000 bis 20.000 Euro ein (wohlgemerkt kleines und einfaches, aber renovierungsbedürftiges) Haus in ländlicher Umgebung zu bekommen - oder ist das utopie?? Ich kann dazu leider nicht viel sagen, da ich immer in Miete gewohnt hab.

Jedenfalls hatten wir dann eine Anzeig in Ebay gefunden welche ich hier verlinke:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/einfamilienhaus-in-67705-stelzenberg-hauptstr-/1559440147-208-21208

Wir haben die Nummer angerufen weil wir die Hausnummer wissen wollten welche in der Anzeige nicht dabei stand - doch man sagte uns tatsächlich folgendes:

"Die Hausnummer dürfe aus Datenschutz technischen Gründen nicht dabeistehen und wir müssten 250 Euro zahlen und uns beim Amtsgericht registrieren lassen damit wir dann alle Termine von Zwangsversteigerungen bekämen und somit dann auch die Hausnummer"

Meine Mutter hat direkt aufgelegt, als sie 250 Euro gehört hat...

Da kann doch was nicht stimmen - kennt ihr euch da aus mit Zwangsversteigerung u.s.w...

nun aber noch etwas... aus neugier und weil der Ort bei uns nebendran ist, sind wir dann tatsächlich mal dorthin gefahren und wollten wissen, ob dort (zumindest in der angegebenen Straße) ein Haus steht, welches augenscheinlich leersteht und auf die Beschreibung passt. Was soll ich sagen - wir wurden tatsächlich fündig! Und es ist sogar sehr schön. Sogar die Anwohner sagen es stünde schon länger leer.

Was also ist hier jetzt los...? Das mit der fehlenden Hausnummer und den 250 Euro kann doch nicht passen, aber warum existiert dann dieses Haus und die Anwohner bestätigen sogar dass es dieses Haus sein könnte???

Danke für alle Antworten

Zwangsversteigerung, Betrug, Recht, eBay, Amtsgericht, Hauskauf
Übernimmt man bei Zwangsversteigerungen die Schulden?

Hallo!

Ich würde gerne erfahren, ob im Rahmen des Kaufs einer zwangsversteigerten Immobile (präziser: Wohnung) noch zusätzliche Kosten in Form von Schuldenübernahmen anfallen. Im Gutachten der Immobile steht, dass "die Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des Grundbuchs verzeichnet sein können", nicht berücksichtigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann die "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale" a) das gemeinschatliche Eigentum betreffend (Haus) und b) das Sondereigentum betreffend (Wohnung) aufgeführt.

Gemeinschaftliches Eigentum:

Unterhaltungsbesonderheiten, ME anteilig

  • Unterhaltsstau: -3500€ , anteilige Wertbeeinflussung: -440,4€

Modernisierungsbesonderheiten

  • Wärmedämmung [...] ME Anteil 125,83/1000 von 5000€: -629,15€
  • Erneuerung der Fenster des Sondereigentums: -5000€

Sondereigentum

Mietabweichungen

  • Wohnung x, angesetzt für 1/2 Jahr: -1912,68€

Modernisierungsbesonderheiten

  • das Badezimmer ist komplett zu modernisieren: -7500€
  • Innenausbau, z.B. Decken, Wände und Fußböden zu modernisieren: -5500€
  • Verbesserung der Elektroinstallation inkl. Unterverteilung erforderlich: -3000€

Und nun die präzisen Fragen dazu, die ich nummeriert habe, um leichter darauf antworten zu können:

1) Verstehe ich es richtig, dass die Kosten aus den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, die in diesem Fall das Gemeinschaftseigentum (Haus) betreffen, im Rahmen einer erfolgreichen Ersteigerung zusätzlich übernommen werden müssen und folglich auf den Preis draufgerechnet werden?

2) Verstehe ich es richtig, dass die Modernisierungskosten des Sondereigentums (Wohnung) lediglich Schätzungen sind und nicht der Betrag, der mindestens investiert werden muss?

3) Werden die Schuldverhältnisse aus dem Grundbuch, die in dem Gutachten nicht berücksichtigt worden sind, während des Termins der Zwangsversteigerung offenbart? Wenn ja: müssen die Kosten ebenfalls auf die ersteigerte Summe draufgerechnet werden?

4) Wie verhält es sich mit der 10%-tigen Sicherheitsunterlegung? Gibt es hierfür Schecks (sorry, nicht meine Zeit), in die man die Summe nachträglich eintragen kann, da der Endpreis der Wohnung nicht vorhersehbar ist?

Ich danke im Voraus, wünsche ein angenehmes Wochenende und verbleibe mit sonnigen Grüßen!

Zwangsversteigerung, Schulden, Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zwangsversteigerungen von Immobilien. Bezüglich der Übernahme des Mietvertrags ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen.

Der Ersteher hat doch nach Zuschlag erstmal keine Daten, weder Bauakten, Kaufvertrag, Mietvertrag noch sonst irgendwas.

  • Woher weiß der Ersteher, wer der Mieter ist und was im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer vereinbart wurde?
  • Wenn der neue Eigentümer dem Mieter zwecks Eigennutzung kündigt, bekommt er bis dahin noch Miete?
  • Wer verfügt über eine eventuell geleistete Kaution des Mieters und muss der Ersteher diese bei Auszug zurück zahlen?
  • Wie läuft das mit der Kündigung?
  • Wenn der Mieter nicht öffnet oder nicht unterschreiben will oder sich sonst irgendwie quer stellt. Wie kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Wohnung rechtskräftig, unanfechtbar gekündigt wurde?
  • Geht er gleich zum Anwalt oder gibt es eine sichere Methode ohne Anwalt?
  • Sollte man am besten gleich einen Anwalt einschalten, auch im Hinblick auf eventuell notwendige Zwangsräumungen?
  • Bekommt der Notar nach einer Zwangsversteigerung auch noch etwas zutun oder übernimmt diese Schritte das Versteigerungsgericht?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. :-)

Es wäre nett, wenn jemand eine grobe Übersicht geben würde, welche Schritte überhaupt dann noch notwendig sind, bis der Neubesitzer allen Aktenkram erledigt hat und der Vorbewohner (ob Eigentümer oder nicht) ausgezogen ist. Wen muss der Neubesitzer wegen was in welcher Reihenfolge aufsuchen, auf was muss er warten und an wen muss er wann was zahlen.

Zwangsversteigerung, Eigentum, Zuschläge, Ablauf, abwicklung, Erwerb

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