Welche Chancen und Risiken bestehen, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft die "Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft" beantragt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor ich alles abtippen muss:

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/teilungsversteigerung/#:~:text=Die%20Teilungsversteigerung%20ist%20ein%20%C3%B6ffentliches,den%20Miterben%20aufgeteilt%20werden%20kann.

Es kann passieren, dass der Versteigerungsgegenstand weniger bringt , als er wert ist, oder dass einer der Erbengemeinschaft mitbietet, so z. B. günstig an eine wertvolle Immobilie kommt und die anderen nur mit relativ kleinen Beträgen (Anteil an dem Erlös der Versteigerung) auszahlen muss. Kann für denjenigen natürlich eher als Vorteil gesehen werden.

Als Antragsteller bist du Herr des Verfahrens. Wenn dir die Gebote zu gering sind, kannst du das Verfahren jederzeit stoppen. Ein guter Anwalt wäre dann aber wichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erwerbe seit 1998 Immobilien in der Zwangsversteigerung