Wie ist das bei einer Zwangsversteigerung?

3 Antworten

Mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung hat der Alteigentümer seinen Anspruch auf den Besitz verloren. Das heißt, dass er ausziehen muss.

Ich habe das immer so gehandhabt, dass ich den Leuten eine angemessene Frist (rd. 6 Wochen) eingeräumt habe. Wichtig ist in der Phase die Kommunikation und die Frage, wie es mit einer neuen Bleibe aussieht. Wenn sich eine Verzögerungsthaktik abzeichnet, beauftragt man den Gerichtvollzieher mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses mit der Räumung.


Die beweglichen Sachen werden nicht mitversteigert und verbleiben beim ursprünglichen Eigentümer, sodass dieser diese räumen muss.


cleopatra22 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:43

Vielen Dank!

Ein Freund von mir ersteigerte mal ein Haus und hat den ganzen Schrott selbst entsorgen müssen. Zwei komplette Wohnungen voll.

Aber er hatte Glück dass er die Schulden nicht mit übernehmen musste. Das ist das zweite Risiko bei einer Ersteigerung.

softie1962  30.05.2017, 21:13

Die Aussage dass man die Schulden mitersteigert ist Unfug.

Der Erlös der Versteigerung dient zur Tilgung der Schulden, reicht der Erlös nicht aus muss der Vorbesitzer weiter zahlen. Du verwechselst versteigern und erben.

Was allerdings bleibt sind die Verpflichtungen, also so Sachen wie Wegerecht usw. Auch wenn noch ein Mieter im Haus wohnt kann dem nur aus bestimmten Gründen (z.B. Eigenbedarf) und fristgerecht gekündigt werden.

cleopatra22 
Fragesteller
 30.05.2017, 21:40
@softie1962

Ich wollte wissen, ob man zu dem neuen Besitzer sagen kann, gib mir einen Monat Zeit, um die Waschmaschine, Fernseher, Kühlschrank usw. noch ab zu holen bzw. aus zu räumen? 

Im Normal ist Sonderangefertigtes mit ersteigert.

Lose Sachen nicht. Ich würde aber nie so fies sein dem ehemaligen Eigentümer seine Sachen wegzunehmen. So gierig sollte nicht mal ein Schnäppchenjäger sein. Ein bischen Ehrgefühl müsste schon sein!