Wie schnell muss der vorherige Eigentümer bei Zwangsversteigerung ausziehen?

7 Antworten

Im Prinzip muss der Eigentümer das Haus sofort verlassen, ohne Frist, er hat kein Recht mehr, dort zu wohnen. In der Regel setzt man ihm eine kurze Frist. Aber: es kommt bei Zwangsversteigerungen häufig mal vor, dass die alten Eigentümer sich z. b. aus sozialen Gründen wehren, dass plötzlich Mietverträge vorgelegt werden, die gekündigt werden müssen... das kann sich dann alles länger hinziehen. Man hat dann zwar das Recht auf einen sofortigen Auszug, die Durchsetzung ist aber das Problem. Bis zu einer Zwangsräumung kann das schon einige Zeit dauern.

Miri77 
Fragesteller
 20.10.2011, 08:40

Danke! :-)

Ein Eigentümer iust kein Mieter, daher ist keine Kündigsungsfrist einzuhalten. Man sofort eine Räumung verlangen. Allerdings muss der Bewohner eine Wohnung nachweisen, mann kann ihn nicht einfach auf die Straße setzen. 3 Monate ist dabei eine angemessene Frist. Aber man auch sofort eine Räumungsklage erheben.

Eigentlich sofort. Genau genommen ist das Sache eines sog. Zwangsverwalters, welchem im Normalfall das Objekt unterstellt ist. Der müsste dafür gesorgt haben, dass das Objekt frei zu Verfügung steht, aber das wird selten, wenn überhaupt so gehandhabt, denn es nicht sicher dass ein Objekt beim 1. Termin, wie man beläufig sagt "über den Tisch geht".

Habe gerade gelesen, es seien 3 Monate. Hier findest du das Gesetz dazu: http://www.jurathek.de/showcategory.php?session=1364715449&ID=92

Wurschtel dich durch. (Hättest du aber auch einfach selbst finden können.)

Miri77 
Fragesteller
 20.10.2011, 08:35

Huhu,.... danke,.... es gibt leider so viele unterschiedliche Angaben dazu das ich es gern von jemandem wissen möchte, der sich damit auskennt. Verstehst? Finden kann man viel.

Alle sagen "muß sofort ausziehen"... aber sachlich ist IMMER ganz anders. Fast alle mitrechtliche Paragrafen sind- eine programmierte Verarschung in diesem Lande, weil hier gibts was "zu absteuern"... wenn um einen (selbstständigen) Anwalt geht..Von ihm wird dann jeden Pups bezahlt. Folgendes: Erst nach 2 Wochen nach der ZV, wird der Zuschlagbeschluß rechtskräftig... Ich rate zuerst mit dem Alteigentümer zu reden und ganz klar erfahren: WILL der ausziehen oder NICHT, keine "seitliche" Verabredungen und Versprechungen! "Ja" oder "Nein", dass muß als erste sein. Und wenn ja, dann wann! Dann kann man weiter reden... Hier manche raten dem Alteigentümer das Geld anbieten (so ist eine Unverschämlichkeit!)... weil... wenn es bis zum Gerichtsvollzieher kommt,... wird dann von 3000 Euro bis... (genau weiss niemand), je nach Wohnungsfläche und Zimmerzahl eine runde Summe fähllig.. bis 1500 euro pro Zimmer! (schauen Sie mal dann was ist eine s.g. "Berliner Räumung" ist) Das ist eine gesetzliche Verarschung! Vorprogrammiert und funktioniert, also SPAREN hier geht nur durch bares Geldgebot, wie blöd dass nicht klingt.. Aber zum Bsp. Sie haben einen tolles Haus ersteigert und der AE will dort bleiben "bis die Welt geht", wenn "NEIN", dann verlieren Sie keine Zeit durch sofortige Beantragung des vollstreckbaren Ausfertigung beim Rechtspfleger und gleichzeitig schicken Sie dem AE eine Räumungsaufforderung wo klar stehen sollte bis wann er ausziehen muß. (Im Fall, wenn "NEIN", geben Sie ihn nicht mehr als 4 Wochen Frist. Der Rechtspfleger im Fall der Beantragung des vollstreckbares Ausfertigungs wird Ihnen Fragen stellen... Wer (Name, Vorname, Geburtsdatum) ist in diesem Haus (außer AE) angemeldet ist (sind)... Noch eine "ÜberArschung",- diese Information gibt Ihnen NIEMAND... Deswegen sollte schon in dem Antrag auf die vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlüßes klar stehen: dass der Amtsgericht wird beauftragt alle Personen die ihr Wohnnungsrecht vom AE beziehen, beim Enwöhnermeldeamt zu identifitieren lassen. Wichtig dann dem AE unter dem Arssch richtig heiss zu machen, damit er die (vorzeitig) abgeschloßene Mietverträge mit seinen Angehörigen selbst äußern lässt. Sonst klar,- dass hier geht um einen s.g. Scheingeschäft, jeder Isolvent "bereitet" sich gegen ZV mit- durch die Abschließung der Mietverträge... auch mit Angehörigen. So ist ein Mist in die deutsche Gesetze eingemauert!.. Es muß klar werden, dass nach abgelaufender ZV, alles muß RAUS, Punkt!. Die ZV verläuft im Amtsgericht und kein Puppentheater ist... aber läuft alles fast wie immer umgekehrt. Nicht vergessen, dass jeder Widespruch seitlich AE, gibt dem AE die Zeit... "binnen 10 Tagen"... so lange müssen Sie auch warten, bis weiter geht. Sehen Sie irgendwelche Hindernisse dem Rechtspfleger die Vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen- dann ist nur Rechtsanwalt, (der eine Erfahrung in der Zwangsräumung hat!!!) beantragen die Situation zu beschleunigen, sonst wird wie geschrieben "bis zum 2 Jahren dauern"