Zwangsversteigerung eines Hauses, wie lange darf der alte Besitzer noch drin wohnen?

4 Antworten

Wenn er das Grundstück nicht freiwillig räumt, kann man die Zwangsräumung durchführen lassen. Der Räumungstitel ist der Zuschlagsbeschluss nach § 93 ZVG.

Mein Haus wurde zwangsversteigert und ich wohne noch hier. Ich habe einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt, der allerding kostenpflichtig abgewiesen wurde. Nun werde ich Widerspruch einlegen, erkundige mich aber vorab, wie das mit der Rechtsbehelfsbelehrung ist, wurde beim Beschluss nicht aufgeführt. Wenn das dann wieder abgewiesen wird, dann habe ich als Alt-Eigentümer noch immer die Möglichkeit Räumungsschutz zu beantragen! Es ist schon doof für den neuen "Eigentümer", doch wie heißt es so schön: "Man soll sein Glück nicht auf dem Unglück anderer aufbauen!"

Für gewöhnlich bekommt man vor der richtigen komplett Räumung ein Vormular des Staates, wo dann alle weiteren Details drin stehen...

Anja38 
Fragesteller
 28.09.2013, 11:13

Danke für die schnelle Antwort. Ich wollte halt wissen mit was ich rechnen muß, wenn ich ein Haus in der Zwangsversteigerung erwerbe und der alte Besitzer noch darin wohnt. Gibt es irgendwelche Fristen die man einhalten muß?

Ronox  28.09.2013, 16:02
@Anja38

Es gibt keine Fristen, da du mit dem Zuschlag bereits Eigentümerin geworden bist. Es gibt jedoch eine Räumungsfrist von mindestens 3 Wochen, die der Gerichtsvollzieher einhalten muss.

hmm durch eine Räumungsklage auf deine kosten

Anja38 
Fragesteller
 28.09.2013, 11:15

Wie lange dauert soetwas in der Regel und mit welchen Kosten muß man da rechnen?

Ronox  28.09.2013, 16:00
@Anja38

Es ist keine Räumungsklage notwendig. Die Räumung kann durch den Zuschlagsbeschluss betrieben werden.

Ronox  28.09.2013, 16:03
@Ronox

Die Kosten der Räumung musst du erst einmal selbst tragen. Allerdings kann man sich diese von den Schuldner wieder holen, sollten sie an Geld kommen oder gar durch die Zwangsversteigerung in der Erlösverteilung an Geld gekommen sein.