Strafbefehl wegen Missverständnis, was tun?

Hallo,

ich habe nach einer (allgemeinen) Verkehrskontrolle plötzlich und wie aus heiterem Himmel einen Strafbefehl über 50x20,-€ erhalten, Grund : ich soll den Beamten (zusätzlich war noch eine Beamtin dabei) gedroht haben, im Strafbefehl steht ich hätte gesagt, daß ich ihm gedroht hätte "ihm auf´s Maul zu hauen". Dies wird als Widerstand gegen Polizeibeamte ausgelegt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewußt : Bei der Maßnahme wurden meine Papiere kontrolliert und es wurde (von außen bei aufgehaltener Beifahrertür) das Handschuhfach geöffnet. Ich hatte lediglich wegen der viel befahrenen Straße gesagt : "passen´s auf, sonst fährt noch einer drauf"; Grund war die Beifahrertür, die wie gesagt weit geöffnet war für den Beamten. Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt und es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren. Die Maßnahme war nach rund 10 min wieder vorbei. Für mich war die Sache eigentlich erledigt. Nun stehen aber beide Beamte : der Beamte, den ich angeblich "auf´s Maul hauen" wollte, als auch seine Kollegin als Zeugen in dem Strafbefehl. Die kann aber die Sache mit der Tür gar nicht mit bekommen haben, da sie auf meiner Seite hinten stand, also die Beifahrertür gar nicht im Blick hatte. Einspruch will ich hiergegen auf jedenfall einlegen. Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache. Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen. Was meint ihr?

Recht, Beamte, Strafbefehl, Auto und Motorrad
Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

Recht, Strafbefehl, Widerspruch
Wenn im Strafantrag ein Formfehler drin ist kann man den wegen fehlender Anhörung zurückweisen?

Ich bin zwar angehört werden am 14.8.19 aber die Uhrzeit stimmt nicht.

Im Strafantrag steht 11:55Uhr und in der Anhörung 11:49Uhr.

Das ist nämlich wichtig weil wegen Beleidigung am Telefon angezeigt wird. D.h. es wurde zuerst was gesprochen ganz normal und dann später steht im text Beleidigung aufgrund von irgend etwas.

Das stimmt so nicht weil ich mich verabschiedet habe und dann mein Handy weglegte und dann habe ich laut vor mich hingesprochen und dachte dass ich das Handy abgelegt habe und dann sehe ich dass der Monitor noch an ist und habe schnell aufgelegt. Klar, die andere Seite hat das gehört.

Ich habe nur laut gedacht, bzw. führe immer Selbstgespräche und wollte fragen ob das dann auch Beleidigung ist.

Ich habe nämlich soeben die Polizei angerufen und die meint, wenn man nur ein Selbstgespräch geführt hat, dass es dann keine Beleidigung sein könnte.

Mir gehts jetzt aber darum, ob es fehlende Anhörung sein könnte. Wenn ich nämlich jetzt Stellung nehme auf das Ganze und bemängle, dass ich nicht angehört wurde, dann wird der Staatsanwalt sagen, dass das geheilt ist, weil ich das ja erkannt habe.

Deshalb könnte es besser sein, wenn ich den Strafbefehl wegen fehlender Anhörung zurückweise. Außerdem steht im Strafbefehl nicht nur Beleidigung, sondern auch üble Nachrede.

Würde es genügen wenn ich schreibe:

Ich habe einen Strafbefehl erhalten und wurde wegen Beleidigung und übler Nachrede aufgrund eines Tatvorwurfes vom 14.08.2019 gegen 11:55 Uhr nicht ordnungsgemäß angehört.

Müsste ich noch dazu schreiben, dass ich wegen Beleidigung am 14.8.19 gegen 11:49Uhr angehört wurde oder soll ich das weglassen?

Vielleicht gibt es hier ein paar Jurastudenten wo mir da was sagen können. Es kann ja nicht sein, dass man den Strafbefehl plötzlich erweitert und verändert.

Polizei, Politik, Recht, Gericht, Jurist, Strafbefehl, Straftat, Jurastudent
Kann eine Strafe erfolgen ohne Eintrag in das Bundeszentralregister?

Vor knapp über einem Jahr hab ich betrunken eine Dummheit gemacht für die ich mich schäme und es bereue, vor allem da ich sonst nie etwas Gesetzeswidriges getan habe wodurch ich jemand anders geschädigt hätte. Ein Fahrradschloss wurde aufgebrochen, dann ein Stück gefahren und das Fahrrad wieder abgestellt. Mit einem blauen Auge davon gekommen.

500€ Strafe insgesamt. Auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft :

"... die Auflage bzw. Weisung fristgemäß sowie vollständig erfüllt und der Nachweis hierüber erbracht wird, wird das Verfahren eingestellt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Die Einstellung wird im Bundes-, Verkehrs- und Gewerbezentralregister nicht eingetragen." ... Verpflichtungen gegenüber Geschädigten bleiben unberührt.

Fragen:

  1. Kann ich wirklich davon ausgehen das "mein" Bundeszentralregister hierbei noch komplett sauber ist?
  2. Wo hat diese Auflage/Strafgeld einen Eintrag gefunden?
  3. Wie nennt man diese Art der Strafe? Rechtsmäßige Verurteilung? Strafbefehl?
  4. Für den FWD Bundeswehr: bin ich verpflichtet das im Bewerbungsbogen anzugeben? Dort wird nach Eintragungen im BZR gefragt d.h. Verurteilungen wegen Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschl. Strafbefehle. ... Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im BZR getiltgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.
  5. Sollte ich das angeben, habe ich überhaupt noch eine Chance? .
Bundeswehr, Recht, Gesetz, Strafbefehl, Strafrecht, Straftat, Auto und Motorrad
Strafbefehl eingetroffen, Vorwurf Fahrerflucht. Was meint ihr?

Hallo,

im letzten Jahre bin ich von meinem Arbeitsplatz um 21 Uhr in mein ca. 60 km weiter entferntes Zuhause gefahren. Etwa gegen 22 Uhr klingelte die Polizei, wollte ein Foto von meinem Wagen schiessen, Fotografierten sogar meine Schuhe und wollten das ich eine Fahrerflucht am etwa 10 Km entfernten Supermarkt gestehe der sich um 20:30 Uhr ereignete.

Ich wäre im Supermarkt gewesen und hätte Bier gekauft und wäre dann draußen beim ausparken in einen stehenden PKW gefahren, hätte den Schaden sogar begutachtet und hätte mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

Es gäbe eine Zeugin. Diese ist zeitgleich die geschädigte.

Soweit so gut.

Die zusammengefassten Fakten stellen sich wie folgt zusammen:

Meine 2 Mitbewohner erklärten der Polizei das Sie nicht genau wussten wann ich heim kam, jedoch nicht so früh das sich das mit dem Vorwurf vereinbaren lies. Die Schuhe die die Polizei erwartete zusehen wären ( ich glaube graue ) Nikes gewesen. Ich trug während der Arbeit und natürlich auch zu diesem Zeitpunkt blaue Nikes. Tage und Wochen später wurden natürlich alle möglichen Ermittlungen eingeleitet. Erfolgt sind: Eine Polizei Ladung zur Aussage die ich in Absprache mit meinem RA durch Ihn ablehnte. Er schrieb glaub ich eine detaillierte Stellungnahme. Monate später wurden Fotos von mir bei der Polizei angefertigt in dem die eine Zeugin aus dem Supermarkt mich identifiziert hätte. Mein PKW wurde 3x von einem unabhängigen Gutachter vermessen und begutachtet, Ergebnis: Der Wagen kann das nicht gewesen sein. Die Ermittler nahmen 2x Kontakt mit meinem Arbeitgeber auf damit die Dienstpläne geprüft werden. Diese besagen das ich mind. bis 21 Uhr auf der Arbeit gewesen war. Auf dem erhaltenen Strafbefehl stehen als Zeugen meine beiden Mitbewohner sowie mein Arbeitgeber ( bzgl. des Dienstplanes ) ein Kommissar, vermutlich der der mich in der Nacht aufsuchte mit seinem Kollegen die potenzielle Geschädigte und eine weitere Frau von der bislang nie die Rede war.

Nachdem die Sache sogar für meinen Anwalt als erledigt erschien aufgrund von Monatelanger Funkstille flog heute ein Strafbefehl ein.

1600 Euro Strafe 3 Monate Fahrverbot.

Nach Recherche ist mir klar das die nächste Instanz eine richtige Verhandlung ist.

Ich möchte euch hier bitten neutral und objektiv zu beurteilen:

welche Chance habe ich das ich freigesprochen werde ? Was könnten noch für zusätzliche Kosten auf mich zu kommen wenn ich es auf eine Verhandlung ankommen lasse ? Bzw. zusätzliche Strafen ?

Zu mir:

Ich habe immer eine weise Weste gehabt, ausser einer dummen Aktion vor einigen Jahren ( ausserhalb der Probezeit ) wurde ich mit 1,2 Promille aus dem Verkehr gezogen. An diesem Abend war ich sofort ehrlich und kooperativ, meine Strafe habe ich gezahlt und das Fahrverbot ausgesessen.

Und bin auf das "übliche ab und an" geblitzt werden oder das ständige Knöllchen kassieren in der Stadt habe ich nichts auf dem Kerbholz.

Was meint ihr ?

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gesetz, Gericht, Fahrerflucht, Strafbefehl, Strafe
Gerichtstermin aufgehoben, gibt es einen neuen Termin?

Hab letzte Woche einen Gerichtstermin gehabt es geht um einen Strafbefehl gegen den ich Widerspruch eingelegt hab. Ein Kerl hat mich angegriffen und gewürgt hab ihn angezeigt doch er hat ein falsches Alibi von seinem Freund bekommen und ich einen strafbefehl. Hab direkt wideespruch eingelegt ich werde sicherlich keine geldstrafe bezahlen,nur weil die lügen. Hab ein ärztliches attest und sie verletzungen ja als beweise gehabt jedenfalls kam ich auf die verhandlung und da hiess es der termin wurde einen tag vorher aufgehoben und wir wurden per post benachrichtigt (also konnte ich noch nichtmal bescheid wissen so schnell ist die post ja nicht. Jedenfall rief ich einen tag danach dort an um zu fragen, wieso der termin aufgehoben wurde, es wurde gesagt das wissen sie nicht aber wahrscheinlich wird es einen neuen termin geben. Kann das sein? Denn dann hätte im brief doch stehn müssen das neu terminiert wird und verstehe auch nicht wieso der termin einen tag vorher ao plötzlich aufgehoben wurde muss ja ein gravierender grund sein. Mich macht das psychisch sehr fertig habe depressionen sehstörungen Schlafstörungen alles durch diesen ganzen stress mit dem stalker(der kerl wo mich angriff sen er stalkt mich schon seit 2 Jahren). Ich kann doch jetzt nicht wochenlang mit der angst leben und jeden tag voller angst zum briefkasten gehn das es einen neuen termin doch gibt mich macht das psychisch und gesundheitlich so fertig . die wissen selber nichtmal wieao ee aufgehoben wurde. Normal muss doch dein stehn wird neu terminiert oder? Aber wenns eingestellt wäre hätte das ja auch drinstehn müssen 😑😑

Polizei, Recht, Amtsgericht, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Landgericht
Verurteilt wegen einem Witz - was kann ich nun unternehmen?

Hallo,

im Jahr 2006 war ich mit einem Kumpel an meinem PC und wir haben PC-Spiele gezockt. Dann ist uns die "tolle" Idee gekommen, andere im Internet-Chat zu verarschen. Wir sind in ein Erotìk-Chat gegangen und wir haben dauernd den Satz "Hat hier jemand Kinderpornos zu tauschen??" dort geschrieben. Also bestimmt 10x mal hintereinander, wir wollten die anderen einfach nur provozieren. (ich war damals 21 und mein Kumpel 20)

Halbes Jahr später im Januar 2007 klingelt es an der Tür, Hausdurchsuchung! Wegen diesem Satz in dem Chat. Waren 3 Kripo-Beamte und einer hat mir die Chat-Protokolle gezeigt. Ich hab damals keine Aussage gesagt, weil in dem Durchsuchungs-Beschluss stand, dass "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit BEWEISMaterial gefunden wird". Und ich wusste ja, dass die nix finden, weil ich mit sowas nix zu tun hatte! Jedenfalls haben die den PC usw. beschlagnahmt.

Juni 2007: Per Post kam ein Strafbefehl vom Gericht. Wegen dem VERSUCHTEN Erwerbs von kinderpornògrafischer Schriften wird gegen mich eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgesetzt. (war etwas über 550 Euro)

Als ich diesen Strafbefehl in der Hand hielt, wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Als Begründung dort stand: "Sie haben mehrmals versucht sich kinderpornògrafische Schriften in dem Chat zu beschaffen"

Ich war wie gesagt 21 Jahre damals, kannte mich mit Gericht und Justiz überhaupt nicht aus und DACHTE, dieser Strafbefehl ist sowas wie ein Strafzettel. Also man zahlt die Strafe und dann ist die Sache gegessen. Also hab ich damals die Geldstrafe von 550 Euro gezahlt in 2 Monatsraten.

Ich hatte diesen Strafbefehl nach wenigen Monaten wieder vergessen und geriet mit 2 Freunden in eine Polizei-Kontrolle. Dann wurden unsere Ausweise abgefragt, und zu mir sagte dann der Polizst, der die Abfrage machte, was dass "mit dem Kindersèx war". Meine 2 Kumpels schauten mich an und ich hab auf die Frage nicht geantwortet. Jedenfalls waren die Polizisten wieder weg, haben mich meine 2 Freunde gefragt, ob ich ein Pädophìler sei..

Ich versuchte denen zu erklären, dass das ein Spaß damals war im Chat usw. aber die haben das nicht geglaubt. Jedenfalls haben diese 2 Freunde sich dann von mir verabschiedet und haben im ganzen Freundeskreis herumerzählt, ich wäre ein "Kinderfìcker".

So, jetzt wusste ich, ich bin richtig im Eimer. Ich bekam fürchterliche Panikattacken, die ich bis heute habe. Aufgrund der Panikattacken bin ich drogenabhängig geworden und tablettenabhängig.

Nun haben wir 2016 und langsam aber sicher hab ich die Faxen dicke. Es KANN NICHT SEIN, dass man wegen einem WITZ (ja über solche Themen macht man eigentlich keine Witze, aber ich war noch jung und dumm damals mit 21!) Das man wegen einem WITZ das ganze Leben versàut bekommt?

Ich will jetzt irgendetwas unternehmen. Der Richter, der mir damals diesen Strafbefehl ausstellte, der WUSSTE GANZ GENAU, dass er mir mein Leben versàut. Was kann ich nun unternehmen? Ich bin mittlerweile zu fast allem bereit.

Polizei, Recht, Gericht, Drogen, Justiz, Richter, Strafbefehl, Strafrecht
Strafbefehl ist gekommen, wie geht es jetzt weiter?

Liebe Gemeinde,

zur folgender Vorgeschichte hat sich jetzt der Richter mit einem Strafbefehl gemeldet: https://www.gutefrage.net/frage/dummer-ladendiebstahl-zwei-existenzen-auf-der-kippe-realistische-einschaetzung-erbeten?foundIn=user-profile-question-listing

Wir haben beide jeweils 40 Tagessätze à 12€ bekommen, also 480€ Strafe insgesamt plus Verfahrenskosten. Dazu habe ich folgende Fragen:

Wie hoch sind die Verfahrenskosten und werden die bei 2 gemeinschaftlichen Tätern durch 2 geteilt?

Die Anzahl der Tagessätze akzeptiere ich, aber Ich möchte gerne die Tagessatzhöhe absenken. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, kann auch eine höhere Tagessatzhöhe herauskommen?

Wie genau weise ich nach wenig Geld zu haben, AlgII-Bescheid oder über Kontoauszüge?

ich habe in den letzten Monaten manchmal ein wenig dazuverdient, weshalb mein genaues Einkommen unterschiedlich ist. Um welche Einkommensverhältnisse geht es dann, die vom Monat der Zustellung des Strafbefehls oder die vom Monat der Tat?

Brauch ich um Widerspruch einzulegen einen Anwalt?

Wie kann ich etwas mehr Zeit gewinnen das Geld zusammenzubekommen, oder per Raten bezahlen denn ich schätze wenn die Zahlungsaufforderung kommt werde ich nicht viel Zeit haben. Ich möchte jedoch nicht für 40 Tage in den Knast und habe etwas Angst davor.

Darf ich mir selbst einen eingetragenen Verein (Tierheim, etc) suchen bei dem ich einen Teil der Strafe oder auch die komplette Strafe abarbeite, oder wird mir wenn ich das versuche eine bestimmte Arbeit zugeteilt?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Viele Dank schonmal

Viele Grüße

Jura, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl
Brief an Staatsanwalt schreiben

Hallo, ich muss ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft schicken, nur irgendwie klingt die Formulierung nicht so ganz rund, viell. gibt es deswegen jemanden hier der in solchen Sachen vielleicht ganz fit ist und mal nachkorrigiert, das Schreiben:

Az: 8447448449....

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,

nach Rücksprache mit dem Amtsgericht H. ist mir von selbigem geraten worden, mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und um eine Ratenzahlung des gegen mich, Vorname Nachname, wohnhaft in 54321, Stadt so und so verhängten Strafbefehls zu bitten. Meine wirtschaftliche Situation erlaubt es mir gegenwärtig nicht die Gesamtstrafe mit einer Überweisung abzuzahlen, deswegen bitte ich Sie, sich mit einer monatl. Rate von max. 50 Euro einverstanden zu zeigen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch meine mehr als 2 Jahre lange, fortwährende Erkrankung, welche es mir nicht ermöglicht einer Arbeit nach zu gehen, z.Zt. lebe ich von ALG 2, eine Rentenbewilligung wird z.Zt. geprüft.

Der erste Satz klingt irgendwie schrott, Im oberen Teil wollte ich eigentlich statt "ich will sie bitten"(um Ratenzahlung) "ich möchte mit Ihnen vereinbaren" nur denke ich das bitten viell. besser oder höflicher klingt, es würde aber klanglich besser klingen wenn ich vereinbare schreibe.. aber ich würde gern eure Meinung wissen, falls ihr mir das mitteilen wollt..

mfG

Gericht, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Strafgericht
2,08 Promille - 13 Monate Sperrfrist - 3850€

Moin!

Zuerst möchte ich etwas zu meiner Person sagen, 21 Jahre alt, 1700€ Netto Einkommen, keine Punkte in Flensburg oder sonstige Vorstrafen

Mir ist am 06.01.2014 was passiert worauf man nicht stolz sein kann und ich auch nicht bin! Ich bin mit meinem 1er BMW zwischen 4:30-5uhr 8m eine Böschung herunter gefahren, dabei wurden 2 Straßenstickel mitgenommen und ein Stromverteilerkasten der für 3 Dörfer zuständig war und bei diesen somit das Licht ausschaltete.Hierbei entstand ein Sachschaden von ca 4800€ + Mein Auto 1700€ Nachdem ich das registriert hatte bin ich in meinem Schockzustand zur Straße hochgelaufen und habe ein Auto angehalten in dem ein Zivil Polizist war welcher mich direkt mit zur Wache nahm. Bei dem Unfall wurden keine Personen oder Fahrzeuge beschädigt nur das oben geschilderte und mein Auto.

Der Grund warum ich in meinem Zustand von 2,08 Promille in mein Auto stieg war der dass ich auf einer Hausparty war, dort gab es Stress und ich wollte mich mit keinem schlagen! Ich bin nochnie zuvor mit Alkohol am Steuer gefahren und mir war es auch in der Situation nicht bewusst dass ich überhaupt Auto fahre also komplett unzurechnungsfähig, dies habe ich auch bei der Aussage in der Polizeistation angegeben!

Am * 26.03.2014* kam der Strafbefehl, * 3850€* , 70 Tagessätze und 13 Monate Sperrfrist! Jetzt geht es mir darum ist das denn alles festgesetzt oder kann ich da mit Anwalt noch was reißen sprich Sperrfristverkürzung: Da mir von der Polizei damals gesagt wurde dass es zwischen 6-8 Monaten Sperrfrist die Rede wäre ?

Helft mir bitte Ich würde mich um umfassende Antworten sehr freuen!

gruß prinz692

Unfall, Alkohol, MPU, Anwalt, Führerschein, Geldstrafe, Strafbefehl, Promille, Sperrfrist

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