Ermittlungsverfahren eingestellt und trotzdem Strafbefehl?

1 Antwort

Vielleicht eine interne Panne bei denen. Wenn das Gericht einen Strafbefehl erlässt dann ist das Ermittlungsverfahren normalerweise "abgeschlossen" aber nicht "eingestellt" und das wird dem Beschuldigten auch nicht extra mitgeteilt; dafür reicht ja der Strafbefehl. Der ist jedenfalls gültig; da kann man nur zahlen oder widersprechen und ins Strafverfahren gehen.