habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, in dem steht, dass das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1Satz 2 StPO eingestellt?

3 Antworten

Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§153 Abs. 1 StPO:

Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des
Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn
die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches
Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf
es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten
Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen
gering sind.

Das Verfahren wurde eingestellt, weil deine Schuld als gering angesehen wurde. Das Vergehen wird nicht weiter verfolgt, Strafe gibt es nicht.

Das bedeutet aber nicht, dass du unschuldig bist bzw. deine Unschuld erwiesen wurde.


Heute am Sonntag bekommst Du Post?

Es bedeutet, dass sich Dein Problem erledigt hat.

sadgirlllll 
Fragesteller
 31.01.2016, 16:35

Hahah sorry das beduetet kein straf oder so? 

sadgirlllll 
Fragesteller
 31.01.2016, 16:38
@beangato

Ok danke schon für antwort

eingestellt, es hat sich erledigt, wohl Mangels an Beweisen

sadgirlllll 
Fragesteller
 31.01.2016, 19:08

Jetzt kein straf oder noch so was? 

Spezialmann  31.01.2016, 22:26

Eine Einstellung "aus Mangel an Beweisen" wäre eine Einstellung nach §170 Abs. 2 StPO.

Bei einer Einstellung nach §153 Abs. 1 StPO reichen die Nachweise für eine Klageerhebung aus, die Schuld ist aber geringfügig. Daher wird das Verfahren eingestellt. Bedeutet aber nicht, dass man unschuldig ist.