Ist es sinnlos jemanden wegen Hausfriedensbruch zu verklagen?

9 Antworten

Da der Verdacht auf Schädlingsbefall bestand und Du laut deiner anderen Frage ja sogar diagnostiziert zum Messitum neigst ( https://www.gutefrage.net/frage/rechtfertigt-das-dass-man-mehrere-monate-stationaere-behandlung-braucht)

durfte der Hausmeister sich ein Bild verschaffen, gemäß der Hausordnung des Stuwerks.

Wir kennen die andere Seite nicht, immer nur die gleiche Leier von Dir, deswegen wird Dir hier keiner uneingeschränkt recht geben.

coronakrise1 
Fragesteller
 28.06.2020, 19:03

Wieso sagst du falsche Meinungen als Fakten?

Laut einem Anwalt darf er das nicht da sowas das private Leben ist. Zudem bedarf das schriftliche Zustimmung meiner Seite.

wohnheit  29.06.2020, 10:39
Fotos ohne Genehmigung tabu

Fotos oder Videoaufnahmen der Wohnung dürfen durch die Mietinteressenten grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters angefertigt werden. Der Mieter muss das Fotografieren und Filmen während der Besichtigung also nicht dulden. Interessenten müssen sich die Erlaubnis für Aufnahmen beim Mieter vorher einholen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 19.05.2004, 15/11 C 592/03).

kristal2019  29.06.2020, 12:30

Schutz des Persönlichkeitsrechts, Art. 1,2 GG

Darüber hinaus sah das Gericht durch die Anfertigung und Veröffentlichung von Lichtbildern aus der Wohnung des Mieters dessen Allgemeines Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG. Insoweit ist die Wohnung einer Person ihrer Privatsphäre zuzuordnen, die besonders schützenswert ist.

Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG

Schließlich sei hier auch das in Art. 13 GG aufgenommene Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung zu Gunsten des Mieters zu berücksichtigen. Art. 13 Abs. 1 GG schützt dabei den räumlich gegenständlichen Bereich der Wohnung vor unberechtigten Zutritten Dritter.

Wenn man neben der Strafanzeige auch Strafantrag stellt, wird das nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt (Eigene Erfahrung).

Und 15-20 Tagessätze hört sich vielleicht wenig an, aber der Tagessatz wird individuell festgelegt.

Sagen wir mal, du verdienst netto 1500€ Das ergibt einen Tagessatz von 50€...mal 15 bzw 20 ergibt eine Geldstrafe von immerhin 750€ bzw 1000€. Und immer heißt es auch: ersatzweise XY Tage Haft.

DAS zahlt man nicht eben aus der Pfandgeldkasse. UND der derart Bestrafte wird sich meist hüten, noch einmal so eine Summe zu riskieren.

Denn noch etwas: Geldstrafen aus Gerichtsurteilen bleiben auch bei Privatinsolvenz bestehen, die sind nicht von einer Restschuldbefreiung umfasst.

coronakrise1 
Fragesteller
 28.06.2020, 08:46

Amtsgericht ist extrem ausgelastet. Sie nehmen solche Sachen nicht ernst. Zudem wird er nicht 15 bekommen. Kann sein : 10 oder 5 weil ein Vorsatz fehlt etc.

furbo  28.06.2020, 09:01
@coronakrise1
Kann sein : 10 oder 5 weil ein Vorsatz fehlt etc.

Wenn ein Vorsatz fehlt, wird überhaupt nicht wegen Haufriedensbruch bestraft.

Dea2019  28.06.2020, 09:03
@coronakrise1

Das kannst DU nicht wissen, was "er" bekommt. Fakt ist, dass niemand so eine Verurteilung locker wegsteckt, denn die Strafe kostet GELD... und das hat niemand zu verschenken.

coronakrise1 
Fragesteller
 28.06.2020, 08:47

Bei Hausfriedensbruch darf man fristlos kündigen. Mietausfall : 3 Monate x 1200 EUR. Hast du schon den Vermieter richtig bestraft. Man sollte schlau denken.

salome77  28.06.2020, 09:00
@coronakrise1

Hausfriedensbruch rechtfertigt nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung. Es gibt Urteile, die eine normale Kündigungsfrist für gerechtfertigt halten.

Der Plan ist also doch nicht so schlau, wie Du meinst.

coronakrise1 
Fragesteller
 28.06.2020, 09:03
@salome77

Ich hab sogar gelesen dass man fristlos kuendigen darf sobald man erfahert dass der Vermieter heimlich einen schluessel hat.

Es ist schon gut geregelt, dass Hausfriedensbruch zu den Privatklagedelikten gehört. Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Es geht doch eher um ein Prinzip, denn um einen Schaden.

Hier geht es wohl um eine Strafanzeige und nicht um eine Klage.

Verklagen ist meines Wissens nur nach dem Zivilrecht möglich. Falls durch den Hausfriedensbruch ein finanzieller Schaden entstanden ist, dann ist eine zivilrechtliche Klage möglich.

Was die Strafanzeige betrifft, da kann es immer sein, dass sie wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, weil eben kein großer Schaden entstanden ist. Da gibt es Schlimmeres, das Vorrang bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat.

Teuer wirds beim Wiederholungstäter ;)

Wenn gegen Hausverbot oder Unterlassung verstoßen wird.